Gas: Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher

Neue Regelung stärkt die Verbraucherrechte
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil die Gaspreiserhöhungen der Berliner Gasag und der Gas-Union für unwirksam erklärt. Denn der Vertrag sah nur eine Pflicht bei Anhebung der Preise, jedoch keine Klausel bei Senkungen. Damit werden die Rechte der Verbraucher gestärkt.
Das Urteil könnte außerdem Auswirkungen auf andere Gasunternehmen haben, da diese Regelungen viele Konzerne in ihren Verträgen festhalten. Doch zunächst gilt das Urteil nur für die beiden Gasbetreiber. Das bedeutet, dass Kunden, die diese Klausel im Vertrag haben, selbst vor Gericht klagen müssten.
Allerdings ist noch unklar, ob die derzeitigen Kläger von Gas-Union und Berliner Gasag eine Rückzahlung erwarten können. Doch mit diesem Urteil wurden nun klare Vorgaben bei der Tarifgestaltung festgesetzt. Denn die bestimmte Klausel sicherte bisher die Energiekonzerne vor Preisschwankungen ab. Zwar haben seit 2007 viele Gasunternehmen diese Regelung aus ihrem Vertrag herausgenommen. Doch ältere Verträge besitzen die verbraucherunfreundliche Regelung noch.
Derzeit können sich zwar Kunden über einen niedrigen Gaspreis freuen und zahlreiche Konzerne senkten zum Sommer hin ihre Preise, jedoch sind sich Verbraucherschützer sicher, dass im Winter eine Steigung wieder voraussichtlich möglich ist.
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