Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel


1. Wer ist für die Stromversorgung zuständig, wenn der Stromanbieter bzw. das Stromprodukt in der Vergangenheit noch nie gewechselt wurde?

Wenn man noch nie einen Wechsel vorgenommen hat, erhält man die so genannte Grundversorgung (beim Grundversorger handelt es sich um den Stromanbieter, der innerhalb eines Netzgebietes die Versorgung der meisten Haushalte übernimmt). Die Grundversorgung übernehmen die örtlichen Stromversorgungsunternehmen, wie zum Beispiel die Stadtwerke. Allerdings sind die Kosten dieser Art von Stromversorgung im Vergleich zu vielen anderen Anbietern ziemlich hoch.

2. Worin unterscheiden sich die Netzbetreiber von den Stromversorgern?

Die Netzbetreiber sind für den Betrieb der Stromnetze zuständig, sie haben nicht nur die Verantwortung für einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Betrieb dieser Netze, sie sind darüber hinaus auch sogar gesezlich dazu verpflichtet. Die Stromversorger sind dagegen nur für die Lieferung des Stroms zuständig. Man kann ohne Bedenken auch zu einem Stromanbieter wechseln, der über kein eigenes Verteilnetz verfügt, denn in solch einem Fall entrichtet der Stromanbieter ein so genanntes Nutzungsentgelt an den Netzbetreiber.

3. Wie finde ich einen günstigen Anbieter?

Um einen möglichst realitätsnahen Preis- bzw. Angebotsvergleich vornehmen zu können, benötigt man den Jahresverbrauch des Stroms in Kilowattstunden (kWh). Diesen kann man entweder am Stromzähler ablesen oder auch der letzten Jahresabrechnung entnehmen. Der Preisvergleich kann dann hier durchgeführt werden.

4. Wo findet man den Stromzähler?

Der Stromzähler befindet sich entweder in der Wohnung, im Treppenhaus oder auch im Keller – bei eventuellen Unklarheiten fragt man notfalls beim Vermieter, der Hausverwaltung oder auch dem Hausmeister nach.

5. Was tun, wenn man keinen Internetzugang hat?

Sollte man über keinen Internetzugang verfügen, kann man die Informationen zum Beispiel auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhalten, dort gibt es Unterlagen zum Wechsel des Stromanbieters und auch aktive Unterstützung beim Wechsel. Eine weitere Alternative sind die Listen der Stiftung Warentest, die regelmäßig veröffentlicht werden und denen man die bundesweit und regional günstigsten Strom– und auch Ökostromanbieter entnehmen kann. Die Informationen bekommt man entweder über die Finanztest-Hefte oder unter der URL https://www.test.de/Stromanbieter-wechseln-Mit-Wechseldiensten-viel-Geld-sparen-5447465-0/ für aktuell 2,00 €

6. Worauf sollte beim Angebotsvergleich besonders geachtet werden?

Damit man flexibel ist und je nach Bedarf auch schnell wieder zu einem anderen Anbieter wechseln kann, sollte man auf kurze Vertragslaufzeiten (höchstens 1 Jahr) und kurze Kündigungsfristen (1 Monat zum Ende des Kalendermonats) achten. Darüber hinaush hilft ein Vergleich der Brutto-Endpreise (die für Haushaltskunden/Privatkunden), in diesen Preisen müssen sämtliche Steuern und Abgaben enthalten sein.

7. Welche Kosten sind mit dem Wechsel verbunden?

Der Wechsel an sich ist immer kostenlos. Sollte ein Anbieter Wechselgebühren verlangen oder auflisten, so ist dies unzulässig und lässt eher auf eine gewisse Unseriösität und auch Unredlichkeit schließen.

8. Welche technischen Änderungen müssen nach einem Wechsel durchgeführt werden?

Nach einem Wechsel sind keine technischen Änderungen oder Umstellungen nötig. Die Wartung und Ablesung des Stromzählers wird weiterhin vom örtlichen Netzbetreiber vorgenommen; es kann unter Umständen aber auch die Vereinbarung getroffen werden, dass man den Zählerstand selbst abliest und dem Netzbetreiber mitteilt.

9. Vor dem Wechsel - welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden?

Wenn der Strom vorher vom Grundversorger bereitgestellt wurde, kann man den Vertrag jeweils einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats kündigen. Es gilt jedoch die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, wenn man ein anderes Stromprodukt gewählt hat oder bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt ist. Bei diesen Verträgen handelt es sich meist um so genannte Sonderverträge, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind - bei Preiserhöhungen gewähren diese Sonderverträge oftmals auch ein Sonderkündigungsrecht.

10. Vorauszahlungen und Strompakete – sinnvoll oder zu meiden?

Vorauszahlungen sollte man grundsätzlich vermeiden, denn zum Beispiel im Falle einer Insolvenz könnte das Geld schnell verloren sein. Bei den Strompaketen handelt es sich um die dauerhaft gleichbleibende Abnahme einer vorab vereinbarten Strommenge. Davon ist eher abzuraten, denn sollte der Verbrauch niedriger sein, muss dennoch „das ganze Paket“ gezahlt werden - Strom sparen ist folglich unrentabel. Die Strompakete kann man wohl am besten mit der Flatrate für's Handy vergleichen, da verfällt das nicht-vertelefonierte Geld auch am Ende eines jeden Monats und eine weitere Gemeinsamkeit – auch hier wird ein Mehrverbrauch in der Regel teuer.

11. Preisgarantien, Rabatte und Co. - schlagende Argumente?

Damit die Preisgarantie auch Sinn macht, sollte sie eine Gültigkeit von wenigstens ein Jahr vorweisen. Preiserhöhungen sind nach Ablauf dieser Garantie jederzeit möglich! Rabatte und auch Wechselboni sind dagegen eher eine Masche neue Kunden zu gewinnen, denn es handelt sich hier meist um eine einmalige Angelegenheit. Dies sollte kein Entscheidungskriterium sein.

12. Wie groß ist die Gefahr, plötzlich im Dunkeln da zu stehen?

Da der örtliche Grundversorger per Gesetz verpflichtet ist, die Stromversorgung zu übernehmen, falls der Stromanbieter unverhoffter Weise einmal die Lieferung einstellen sollte (zum Beispiel im Falle einer Insolvenz), kann es nicht passieren, dass man plötzlich ohne Strom da steht. Falls die Sorge besteht, dass es aufgrund des Stromanbieter-Wechsels zu eventuellen Versorgungslücken kommen könnte, sollte man dem neuen Stromanbieter eine Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrages erteilen. Dieser kennt sich mit den Gepflogenheiten aus und kann aufgrund seines Wissens um Termine und eventuelle Versatzzeiten rechtzeitig die Kündigung veranlassen. Die Kündigung beim alten Versorger sollte man nur dann selber vornehmen, wenn man (zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung) vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Um sicher zu gehen, sollte man dann beim alten Anbieter einen Antrag auf Weiterbelieferung bis zur Umstellung stellen.

13. Stromausfall und Zählerstörungen – wer ist da der richtige Ansprechpartner?

Bei Störungen jeglicher Art (Stromausfall, etc.) ist der Ansprechpartner nach wie vor der örtliche Netzbetreiber - dieser hat die Pflicht eventuelle Störungen schnellstmöglich zu beseitigen.

14. Werden bereits gezahlte Abschläge vom ehemaligen Stromlieferanten erstattet?

Bei einem Wechsel des Stromanbieters erhält man nach Vertragsende eine Abschlussrechnung, in der die bereits geleisteten Abschlagszahlungen gutgeschrieben sind, in diesem Zuge werden diese dann erstattet.

15. Muss der Vermieter bei einem Wechsel informiert werden?

Wenn man selber Vertragspartner eines Stromliefervertrages ist, muss der Vermieter bei einem Wechsel nicht informiert werden. Wenn die Stromversorgung jedoch über den Vermieter abgewickelt wird, d.h. der Stromverbauch bereits in der Miete (Warmmiete) enthalten ist, kann man nicht ohne weiteres des Stromanbieter wechseln, da dann der Vermieter der Vertragspartner des Stromanbieters ist. Dann bleibt einem nur, den Vermieter darum zu bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen. (Bis dato ist dieser Fall noch nicht im Mietrecht verankert, es steht also noch nicht fest, ob es einen rechtlichen Anspruch darauf gibt, den Strombieter in einem solchen Falle wechseln zu können.)

16. Ein Umzug steht an – worauf muss geachtet werden?

Da die Umstellung der Stromversorgung einige Wochen in Anspruch nehmen kann, sollte man sich ca. rund sechs bis acht Wochen vorher um einen neuen Stromlieferanten bemühen, bzw. auch dann schon einen Vertrag abgeschlossen haben. Sollte man dies aus irgendeinem Grund versäumen, passiert auch nichts Schlimmees, denn beim Einzug kommt dann automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif zustande, der jedoch mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder gekündigt werden kann. Da in einem solchen Fall bei einem Wechsel unter anderem das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und vor allem der Zählerstand benötigt werden, sollte die Notierung des Zählerstandes optimaler Weise im Beisein einer anderen Person/ eines Zeugen geschehen, damit die Abrechnungen später kontrolliert werden können.

TIPP: Nicht nur am Wechseltag sondern generell auch vor jeder Preiserhöhung sollte der Zählerstand notiert und dem Stromanbieter mitgeteilt werden, um das Risiko eventueller Unstimmigkeiten bei der Abrechnung möglichst gering zu halten.

(Quelle: Verbraucherzentrale.de)

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