Stromkosten übersteigen Hartz-IV-Satz deutlich

Hartz-4-Satz für Strom zu niedrig

Das Vergleichsportal CHECK24.de hat ermittelt, dass die Stromkosten in ganz Deutschland nicht vom Hartz-4-Regelsatz gedeckt werden können. Besonders Bürger in den neuen Bundesländern sind davon betroffen.

Der Hartz-IV-Satz für Strom reicht im gesamten Bundesgebiet nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Stromkosten zu decken – das ist das Ergebnis der Untersuchung von CHECK24.de. Die tatsächlichen Stromkosten übersteigen den Satz teilweise um 30 Prozent.

Natürlich könnte man anführen, dass der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter durchschnittlich 100 Euro einsparen könnte. Dieser wird jedoch nicht selten durch eine Bonitätsprüfung gerade für die Arbeitslosen erschwert.

Ein alleinstehender Arbeitsloser hat einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.500 kWh und zahlt dafür im Monat etwa 35 Euro. Der Hartz-4-Satz beträgt jedoch nur 29 Euro. In Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz liegen die tatsächlichen Stromkosten 30 Prozent über dem Regelsatz von Hartz-IV.

Hartz-IV-Satz für Wohnung (ohne Mietkosten), Strom etc. beträgt ca. 8 Prozent der Regelleistung; Regelleistung für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, beläuft sich auf 359 Euro monatlich (8 Prozent von 359 Euro = 28,72 Euro), Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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