Stromkosten übersteigen Hartz-IV-Satz deutlich

Hartz-4-Satz für Strom zu niedrig

Das Vergleichsportal CHECK24.de hat ermittelt, dass die Stromkosten in ganz Deutschland nicht vom Hartz-4-Regelsatz gedeckt werden können. Besonders Bürger in den neuen Bundesländern sind davon betroffen.

Der Hartz-IV-Satz für Strom reicht im gesamten Bundesgebiet nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Stromkosten zu decken – das ist das Ergebnis der Untersuchung von CHECK24.de. Die tatsächlichen Stromkosten übersteigen den Satz teilweise um 30 Prozent.

Natürlich könnte man anführen, dass der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter durchschnittlich 100 Euro einsparen könnte. Dieser wird jedoch nicht selten durch eine Bonitätsprüfung gerade für die Arbeitslosen erschwert.

Ein alleinstehender Arbeitsloser hat einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.500 kWh und zahlt dafür im Monat etwa 35 Euro. Der Hartz-4-Satz beträgt jedoch nur 29 Euro. In Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz liegen die tatsächlichen Stromkosten 30 Prozent über dem Regelsatz von Hartz-IV.

Hartz-IV-Satz für Wohnung (ohne Mietkosten), Strom etc. beträgt ca. 8 Prozent der Regelleistung; Regelleistung für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, beläuft sich auf 359 Euro monatlich (8 Prozent von 359 Euro = 28,72 Euro), Quelle: Bundesagentur für Arbeit

5 Kommentare

  1. Thomas M. Müller -  22. November 2010 - 13:08 1334

    von den 28,72 Euro sind aber z.B. Kochgaskosten abzuziehen bzw. Kosten für Heißwasserbereitung.

    Der Betrag von 25 Euro ist ebenfalls mit Vorsicht zu genießen. Dieser darf auf gar keinen Fall als Rechengrundlage für jeden Fall genommen werden. Z.B. haben Hausstaubmilbenallergiker einen erhöhten Strombedarf wegen Teppichreinigung und häufigerem Wäschewaschen. Schwerbehinderte sind oft (der Regelsatz gilt auch im SGB XII für Alte, Kranke und Behinderte!) auf Vorratshaltung und Vorkochen angewiesen. Daher kommen dann noch Kosten für Gefrierschrank und Mikrowelle hinzu.Realistischer dürften eher Stromkosten um die 45 Euro im Monat als Durchschnitt sein.

    Da der Gesetzgeber pauschaliert darf als Grundlage nicht der niedrigst mögliche Bedarf herangezogen werden, sondern es müssen auch höhere Bedarfslagen einbezogen werden. Ansonsten wäre eine Öffnungsklausel für Sonderfälle vorzusehen. Das BVerfG hat in seinem Urteil klargestellt, dass das sozio-kulturelle Existenzminimum immer sichergestellt sein muß. Das heißt in Sonderfällen muß ebenfalls Rechnung getragen werden, dass dies möglich ist.

    Ich verweise bei der Höhe der Regelsätze noch auf den Artikel „594 € Mindest-Regelsatz für Hartz IV gemäß BVerfG-Urteil“, der auf Infopartner.net bereit steht. Dort finden sich auch die Sachverständigengutachten zu den Regelsätzen.

  2. Thomas M. Müller -  22. November 2010 - 13:17 1335

    Korrektur: Es muß natürlich 35 Euro heißen.

  3. Dieter -  22. November 2010 - 19:54 1337

    Die Stromkosten übersteigen schon lange das was angeblich in Hartz4 für Strom berücksichtigt wird.
    Ich Zahle für 3 Personenhaushalt, 4 Zimmer Wohnung, 91 qm, monatlich 113 Euro.
    Und wechseln ist so unübersichtlich wie nur was.
    Jeder Lieferant hat seine eigenen Zahlen,sodass man es nicht richtig miteinander vergleichen kann.
    Ich habe für mich mal den Test, mit dem ach so billig angepriesenen TCHIBO Strom gemacht!
    Der ist ja NOCH Teurer als mein Stadtwerke Tarif!!

    Wir werden in Deutschland NUR noch von den großen und den Politikern verarscht.
    Jetzt werden wir Deutschen, da es uns ja allen so gut geht, auch noch für Irland bezahlen.
    Ich hoffe nur das bald eine Terrorbombe im Reichstag einschlägt.

  4. ebook news -  21. Dezember 2010 - 08:18 1531

    Hartz 4 hat doch die SPD erfunden. War nicht auch der
    Erfinder auf Steuerkosten in Brasilien und hat sich dort immer
    Modelle angeschaut und genossen oder verwechsele ich da was. Aber
    ich schweife ab. Wie auch immer, dass die SPD jetzt auch die 5 Euro
    Erhöhung ablehnt zeigt mir doch, das soziale ist nicht mehr bei der
    SPD. Wird Zeit, dass diese Partei verschwindet.

  5. Caroline Kaiser -  30. Januar 2011 - 18:42 1664

    Dazu kommt noch das Problem, daß die günstigsten Anbieter Vorkasse für 1 Jahr verlangen.
    Dafür kommt natürlich keine ARGE auf, außerdem besteht die Gefahr der Insolvenz des Anbieters.
    Ein Verwandter wurde trotzdem gezwungen seinen Anbieter zu wechseln und seine Münzsammlung weit unter Wert zu verkaufen, damit er die Vorkasse zahlen konnte.

    Und jetzt der Witz: Obwohl die Sachbearbeiterin ihn dazu zwang und andernfalls mit Einstellung drohte,
    wurde anschließend der Verkauf der Münzsammlung als „Einkommen“ gewertet und mit dem Hartz IV
    wieder verrechnet. Jetzt fehlt eine komplette Monatszahlung, sowie Miete und Krankenkasse für einen Monat.

    Die Berechnung der Stromkosten stammt noch aus den Jahren 2003/04. Sie wurde nie angepasst.

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