Strompreisbremse ab 2023

Strompreisbremse ab 2023 beschlossen

Die Strompreisbremse ist eine Maßnahme der Bundesregierung, die Unternehmen und Haushalte durch eine Deckelung des Strompreises entlasten soll. Sie soll am 1. März 2023 in Kraft treten 1. Januar 2023 und ab 1. Januar 2023 Datum rückwirkend gelten. Sie dauert bis April 2024. Danach soll der Strompreis um 9 % sinken.

In der Zwischenzeit müssen die Elektrizitätsunternehmen ihre Preise auf dem Niveau von März 2020 halten. Die Regierung wird die Differenz zwischen diesem Preis und dem Preis, der berechnet worden wäre, wenn keine Preisbremse angewandt worden wäre, ausgleichen.

Die Maßnahme soll rund 2 Milliarden Euro kosten. Die Finanzierung erfolgt über eine Umlage auf den Strompreis, die von den Stromunternehmen zu entrichten ist. Dieser Zuschlag wird nicht an die Kunden weitergegeben.

Tipp: Wechsel des Stromversorgers prüfen

Wenn Ihr Stromversorger plant, die Preise erheblich zu erhöhen, vergleichen Sie die Tarife mit anderen Anbietern. Die Versorger sind alle von den hohen Börsenstrompreisen betroffen, aber nicht in gleichem Maße – wer über einen längeren Zeitraum größere Strommengen einkauft, kann günstigere Tarife anbieten als andere.

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