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Die Energiesparverordnung der Bundesregierung zwingt den Bundesbürger sein Eigenheim den Anforderungen des Gesetzes anzupassen. Das 2002 verabschiedete Gesetz entwickelt sich kontinuierlich bis heute weiter und somit auch in der Verordnung von 2009. Es wurden die Energiesparstandards eines Neubaus, den heutigen Möglichkeiten angepasst um so den höchsten Prozentsatz an Energieeinsparung zu erreichen. Diese Regelung soll bis Ende 2009 in Kraft getreten sein. Auch veraltete Nachtspeicheranlagen in bestimmten Gebäuden sollen bis 2020 außer betrieb sein, die Festlegung der Gebäude ergibt sich aus der Größe und Anzahl der Wohneinheiten.
Begehbare Dachetagen und ähnliche Ausbauten sollen bis 2011 mit einer Wärmedämmung versehen werden, diese Maßnahme wird dann vorrausichtlich von den Schornsteinfegern überwacht und bei nicht Einhalten dieser Verordnung drohen Bußgelder. Bei all diesen Neureglungen bietet sich ein Vergleich der Stromtarife in Erfurt oder in der Bundesrepublik an. Denn ein Neubau oder die Modernisierung des alten Hauses ist nicht gerade billig, da sollte man Sparen wo es nur geht.
Letzte Kommentare
Null Sterne , weniger für eine Betrüger Firma . Ich habe eine Mahnung Bekomme
Vielen Dank für diesen Ratschlag. Es ist wahr, dass es schwierig ist, zu Weihna
[…] Erneuerbare Energie sind im Stromsektor längst angekommen, doch diese