
Sowohl die regionalen als auch die bundesweiten Stromversorger locken immer wieder mit besonderen Kampagnen für neue Kunden. „Strom wechseln – jetzt sparen“ oder ähnlich werden diese Kampagnen genannt. Ziel ist es, den Verbraucher zu animieren, den Stromanbieter zu wechseln und damit auch den Strom wechseln.
Grundsätzlich sollte bei einem Stromanbieterwechsel nie eine längere Laufzeit vereinbart werden: maximal ein Jahr. Der Verbraucher sollte auch darauf achten, dass die Kündigungsfrist relativ kurz ist; möglichst nicht länger als einen Monat. Eine Vorauszahlung oder ein Strompaket sollte möglichst nicht gewählt werden.
Manche Verbraucher haben die Sorge, sie könnten bei einem Wechsel des Anbieters plötzlich ohne Stromversorgung dastehen. Diese Sorge ist völlig unbegründet. Beim Strom wechseln entstehen überhaupt keine Wechselgebühren. Selbst wenn der neue Anbieter keinen Strom liefert oder in Konkurs geht, besteht kein Grund zur Sorge. Dann springt unverzüglich der örtliche Anbieter ein und übernimmt die Stromversorgung. Wenn der neue Anbieter die Preise erhöht, kann der Verbraucher unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum alten Stromversorger wechseln.
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1 Kommentar
[…] die Verbraucher dazu aufrufen, ihre Marktmacht zu nutzen und den Stromanbieter einfach zu wechseln. Das würde den Wettbewerb weiter anheizen und am Ende dann auch dazu führen, dass die Strompreise […]