Mieterstrom

Mieterstrom – Hauseigene Stromproduktion & -nutzung

Modelle für Mieterstrom gibt es viele. Die Grundidee: Der Strom wird direkt über das Dach oder im Keller produziert und an die Mietparteien verteilt. Ein Ziel ist es, möglichst autark und ohne Schwankungen das eigene Haus in Betrieb zu halten. In wie weit die Hausgemeinschaft dazu kooperieren muss und ob das Ganze auch wirtschaftlich rentabel ist, möchten wir in unserem Beitrag einmal näher beleuchten.

Mieterstromprojekte sind in der Regel sehr komplex und benötigen eine Menge Know-How zur richtigen Umsetzung. Daher übernehmen zumeist die bekannten Energieversorger die Realisierung. Als Hausgemeinschaft kann man solche Vorhaben dennoch nachdrücklich voran bringen und dem Vermieter bzw. der Verwaltungsgemeinschaft entsprechende Angebote schmackhaft machen.

 

Grundwissen „Mieterstrom“ – Was ist das überhaupt?

Zunächst einmal basieren die meisten Mieterstrom-Konzepte auf einer dezentralen Stromversorgung. Externe Zulieferung soll möglichst vermieden werden. Dennoch geht es nicht (gut) ohne Stromanbieter. Warum erklären wir gleich.

Produziert wird der Strom über eine Photovoltaik-Anlage auf dem hauseigenen Dach und/oder per Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller. Dadurch kann man sowohl erneuerbare Energien implementieren als auch eine effiziente Wärmenutzung. Gegenüber dem konventionellen Strom ergibt das schon mal ökologische und wirtschaftliche Vorteile. Abnehmer sind zum Teil einzig und allein die Bewohner des Hauses. Dabei handelt sich um eine hausinterne, autarke Stromproduktion und -versorgung. In anderen Fällen wird der Strom auch ins öffentliche Netz eingespeist oder zusätzlich von dort bezogen.

Während der Stromkreislauf nun aber bevorzugt innerhalb des Gebäudes geregelt wird, nimmt der Geldweg mal wieder Reißaus. Denn bei vielen Mieterstrom-Modellen bleiben die Mieter weiterhin Kunden des Stromanbieters. Dieser wiederum verkauft den Strom an sie in Vertretung für den Vermieter. Klingt unlogisch im ersten Moment. Warum sollte der hauseigene Strom nicht direkt an die Mieter verkauft werden? Weil dann die Stromversorger nichts verdienen?
Auch. Hauptsächlich aber wollen sich Vermieter nicht mit dem EnWG auseinander setzen müssen, dazu fehlt ihnen ohnehin meistens die Kompetenz. Was hier gerne als Win-Win-Situation bezeichnet wird – weil ja im Prinzip der Mieter Stromkosten spart, der Vermieter die Wirtschaftlichkeit seiner Immobilie verbessert – ist letztlich nicht anderes als der klassische Stromhandel. Dennoch können hier alle im Vergleich zur herkömmlichen Methode profitieren:

  • günstige Stromkosten für Mieter
  • Förderung erneuerbarer Energien (Photovoltaik)
  • effiziente Nutzung von Wärmeenergie (BHKW)
  • regional und umweltfreundlich
  • dezentrale Stromversorgung, unabhängig vom öffentlichen Netz
  • gesicherte Versorgung bei externem Stromausfall
  • Wirtschaftlichkeit und Wert der Immobilie erhöht sich
  • es wären (im großen Stil) weniger Strom-Übertragungsleitungen nötig

Leider treffen nur jeweils einige dieser Vorteile auf die einzelnen Modelle zu, je nach dem welche Verwendung für den eigens produzierten Strom vorgesehen ist. Absatzweg, Geldweg … hin und wieder ein Umweg: Zum Glück fließt Strom in jede gewünschte Richtung.

 

Mieterstrom-Modelle

Es gibt zahlreiche Herangehensweise für Projekte mit Mieterstrom. Dabei variieren insbesondere die Stromnutzer aber auch die Ansprüche der Verwaltung sowie die Voraussetzungen vor Ort. Es gilt genau zu prüfen, welche Lösung für ein Gebäude, dessen Mieterschaft und aller Zukunft die optimale ist.

1. Volleinspeisung: Der gesamte Stromertrag wird ins öffentlich Netz eingespeist. Als Gegenleistung gibt es eine Einspeisevergütung. Diese sinkt allerdings seit Jahren und lohnt kaum mehr als Renditefaktor für Vermieter. Zwar sind Aufwand und Risiko relativ gering, zumal das Wohnungsunternehmen nicht als Energieversorger gilt, doch für die Mieter entstehen keine Vorteile. Nach EEG muss sogar teures Bioerdgas bezogen werden, um die Kostenneutralität des Wärmepreises zu wahren. Ein solches Modell lohnt nur für große Flächen, die sonst ungenutzt blieben.

2. Hilfs- & Betriebsstrom: Der Stromgewinn unterstützt die elektrische Hilfsenergie des Gebäudes und fließt zumindest teilweise in die Kundenanlage bzw. das Hausnetz. Dazu gehören zum Beispiel Beleuchtungen im Treppenhaus und in der Einfahrt, Gegensprechanlagen, Fahrstühle, Garagen und mehr. Die gesparten Kosten werden per Mieterschlüssel umgelegt. Auch hier gilt der Vermieter nicht als Energieversorger, dennoch sollte er genausten seine elektrischen Installationen einkalkulieren. Es können nur geringe Teilmengen über Hilfs- und Betriebsstrom abgesetzt werden. Häuserblöcke mit Tiefgaragen, Aufzügen und effizienter Technik, die wenig Strom verbraucht, rentieren sich hier am ehesten.

3. Direktverkauf: Das Wohnungsunternehmen tritt gegenüber den Mietern als Stromlieferant auf. Damit fallen eine Menge Aufwand, Pflichten und Risiken an. Da wäre zum einen die EEG-Umlage, die Meldepflicht verkaufter Strommengen sowie ein erhöhter Abrechnungsaufwand. Zum anderen entsteht ein großes unternehmerisches Risiko, insbesondere bei Leerstand. Ggf. müssen neue Mieter auch als Stromkunden geworben werden. Sie können zum Beispiel mit geringeren Nebenkosten gelockt werden. Hauptsächlich liegen dem Vermieter Steine im Weg. Genossenschaften könnten bei mehr als 10% Einnahmen, die nicht aus der Vermietung stammen, ihr Steuerbefreiungsprivileg verlieren. Auch muss der Strompreis unter dem günstigsten Anbieter liegen, zuzüglich KWK-Zuschlag und, und, und.

Daneben gibt es noch Modelle, unter anderem welche, die auf Wohnungsgenossenschaften basieren, bei denen die Mieter quasi Teilhaber der Immobilie sind und es sich somit um eine Form der Eigenversorgung handelt. Oder eine Tochtergesellschaft in Zusammenarbeit mit einem Partner aus der Energiewirtschaft wird beauftragt und „zwischengeschaltet“. Ähnlich funktioniert es per GbR und Pachtgesellschaft – alles um die Interessenkonflikte zwischen Vermietung und Energieversorgung zu trennen.

4. Dienstleister: Und da haben wir wieder den klassischen Stromanbieter. Beim sogenannten Energieliefer-Contracting übernimmt ein externer Dienstleister (Contractor) die Errichtung der Anlage, deren Betrieb sowie Akquisition und Abrechnung der Mieter. Das können Stadtwerke sein, Regionalversorger und andere Stromanbieter. Der Vermieter schraubt sein Risiko und den Aufwand auf ein Minimum zurück, doch da nun einer mehr am Gewinn beteiligt ist, bleibt am Ende weniger Ersparnis für die Mieter. So viel zur Win-Win-Situation. Mögliche Tarife können z.B. der Kauf von Eigenstrom frei Generatorklemme sein (Volleinspeisung), die Beimischung von Netzstrom (um Hilf- und Betriebsstrom aufzustocken) oder der Verkauf an die Mieter. Man nennt das dann gerne auch mal „Nachbarschaftsstrom“. Dabei haben die Nachbarn selbst miteinander nicht mehr zu tun als gewöhnlich. Man muss sich weder absprechen, noch organisieren oder abwechselnd nach der Anlage sehen. Dafür sind eben die Dienstleister zuständig. Sie sind auch für Reststrombezug und Überschussstromeinspeisung zuständig.

Gewiss gibt es noch weitere Spezifikationen und Modelle für Mieterstrom, doch das Hauptproblem haben alle gemein: Die Anforderungen des EnWG. Neben EEG-Abgaben gibt es eine ganze Reihe gesetzlicher Bestimmungen, wer wie viel Strom produzieren, nutzen und verkaufen darf. Ohne entsprechende Kompetenz ist also jedes Mieterstrommodell nur nett gemeinte Theorie.

 

Mieterstrom in der Praxis

Es beginnt mit dem Ausbau notwendiger Strukturen und Prozesse. Stromversorger und Dienstleister finden sich ungeniert zusammen, um letztlich durchaus erfolgreiche Modelle zu realisieren. Naturstrom beispielsweise hat seit 2013 mit verschiedenen Partnern bundesweit Projekte für Mieterstrom umgesetzt. In einer Bilanz heißt es:

 

Erfahrung Mieterstrom

 

Auch hier lautet das Fazit: „Mieterstrom ist eine große Chance für die Energiewende.“ Letztlich hemmt das EnWG den Fortschritt, dennoch überwiegen die Vorteile. Weniger für den Endverbraucher im einzelnen, dafür umso mehr für alle Beteiligten und unsere Zukunft. Die Wärmewende würde beispielsweise sehr gut von Mieterstrom profitieren. Auch der sozialen Gerechtigkeit wäre Genüge getan, denn alle haben durch den Mieterschlüssel einen fairen Anteil. Und nicht zuletzt könnte man den urbanen sowie ländlichen Raum sinnvoller nutzen, sprich Solaranlagen auf den Dächern, dafür weniger Netzausbau. Zumal die Übertragungsnetz-Betreiber ohnehin an ihre Grenzen kommen, da wären Mieterstrom-Modelle eine gute Investition in das allgemeine Strom- und Energiesystem.

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