EnviaM darf ohne Genehmigung des Kunden nicht Tarif wechseln
Der Energieversorger EnviaM darf nun Kunden nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung auf den „Pro Klima 2011“ umstellen, so entschied es das Landgericht Leipzig. Die einstweilige Verfügung beantragte LichtBlick.
Grund dafür war die Umstellung von EnviaM auf einen wesentlich teueren Tarif. So bekamen alle Kunden ein Schreiben und wurden lediglich über die Umstellung informiert, jedoch nicht gefragt. So sollten die Verbraucher eine Preiserhöhung von rund 80,00 Euro im Jahr und zusätzlich eine Vertragslaufzeit bis 2011 hinnehmen.
„Wir haben diesem rechtswidrigen Vorgehen der EnviaM ein Ende bereitet“, so der Geschäftsführer von LichtBlick, Christian Friege. „Einen Tarif mit einem Anteil von über zwei Drittel Atomstrom als ProKlima-Tarif zu betiteln, ist an sich schon bemerkenswert. Die Kunden aber, ohne aktiv deren Einverständnis einzuholen, einfach auf ein Angebot mit nur einem jährlichen Kündigungsrecht und einem sogar über dem Grundtarif liegenden Strompreis umzustellen, konnten wir nicht hinnehmen.“
Doch so einfach nimmt die EnviaM die einstweilige Verfügung nicht hin und legt Berufung ein. Aber bis dahin darf der Energieversorger nicht ohne Genehmigung des Kunden den Tarif einfach wechseln. Allerdings scheint dieses Urteil dem Wachstum von EnviaM nicht zu beeinträchtigen. Denn das Unternehmen aus Sachsen fusioniert derzeit mit dem EnviaM Anbieter aus Brandenburg, um seine Position auf dem deutschen Energiemarkt zu stärken.
Letzte Kommentare
Null Sterne , weniger für eine Betrüger Firma . Ich habe eine Mahnung Bekomme
Vielen Dank für diesen Ratschlag. Es ist wahr, dass es schwierig ist, zu Weihna
[…] Erneuerbare Energie sind im Stromsektor längst angekommen, doch diese