Offensichtlich kein „Aus“ für die Ökostrom-Abgabe!

Birne

(c) Jupiterimages / Applestock 2009

Ganz klar, die Ökostromumlage schmeckt keinem. Schließlich führt(e) die dazu, dass die Energiekosten, zumal für die Privathaushalte, drastisch steigen …
„Auf Millionen Stromkunden kommen höhere Preise zu“, orakelte  die Welt bereits 2012 und rechnete seinerzeit mit Preissteigerungen von bis zu 14 Prozent. Denn: Die höhere Ökostromabgabe und steigende Netzentgelte würden die Strompreise kräftig befeuern!
Die sind seitdem ein ständiges Ärgernis, haben die Zahl jener, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, dramatisch in die Höhe getrieben und auch schon zu manch (Krisen)Sitzung in Politik und Kanzleramt geführt. Doch offensichtlich ist das alles, zumindest juristisch, in Ordnung. So berichtet der Focus darüber, dass das Landgericht Chemnitz die Ökostrom-Abgabe als „zulässige Preisregulierung“ eingestuft hat: Der Staat verfolge damit legitime Ziele wie die Verringerung des Kohlendioxidausstoßes und die Förderung der erneuerbaren Energien, urteilte Richterin Petra Kürschner.
Selbst die Umlage-Befreiung einiger Unternehmen mit besonders energieintensiver Produktion erachtet Kürschner als, zumindest verfassungsrechtlich, unproblematisch. Das sahen, laut web.de  ein Textilhersteller aus dem Vogtland sowie der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie ein wenig anders. Doch die Richter blieben hart und erteilten auch der Argumentation mit dem so genannten „Kohlepfennig“ eine klare Absage. Der war, als Instrument der Steinkohlesubvention, bekanntlich 1994 gekippt worden. Das sei aber, wie uns die Juristen nun erklärten, allein deshalb geschehen, weil die Einnahmen seinerzeit in einen Fonds flossen und, quasi am Parlament vorbei, in Eigenregie verwaltet wurden!

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