• Erweiterung der Marktmacht von E.on & Co. wurde der Riegel vorgeschoben

    Der Bundesgerichtshof hat nun in einer Grundsatzentscheidung dem Verbot des Bundeskartellamts zugestimmt, welches den beiden Energieriesen E.on und RWE den Kauf von weiteren Beteiligungen an den Stadtwerken oder sonstigen Stromversorgern untersagt. Die Energiekonzerne wollen mit diesen Maßnahmen ihre Absatzgebiete sichern, wodurch sie aber auf der anderen Seite auch den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt hemmen. Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass die Durchleitungskapazität von ausländischem Strom zum einen zu gering sei, zum anderen fehle es auch an innerdeutschem Wettbewerb.

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