Erweiterung der Marktmacht von E.on & Co. wurde der Riegel vorgeschoben

Der Bundesgerichtshof hat nun in einer Grundsatzentscheidung dem Verbot des Bundeskartellamts zugestimmt, welches den beiden Energieriesen E.on und RWE den Kauf von weiteren Beteiligungen an den Stadtwerken oder sonstigen Stromversorgern untersagt. Die Energiekonzerne wollen mit diesen Maßnahmen ihre Absatzgebiete sichern, wodurch sie aber auf der anderen Seite auch den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt hemmen. Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass die Durchleitungskapazität von ausländischem Strom zum einen zu gering sei, zum anderen fehle es auch an innerdeutschem Wettbewerb.

Auch für die Verbraucher könnte dieses Urteil von Vorteil sein, denn wenn der Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt erst einmal so richtig in Schwung kommt kann es durchaus sein, dass auch die Preise für den Strom wieder sinken werden. Demnach hält E.on mittlerweile 134 Minderheitsbeteiligungen an den Stadtwerken, bei RWE sind es immerhin 70. Seitens der Stromkonzerne behauptet man nun, dass der Erwerb weiterer Anteile ja gar nicht so wichtig sei, weil man erstens auch nicht mit einer Änderung gerechnet habe und zweitens, weil der internationale Markt auch sehr attraktiv sei. Klingt ein wenig verschnupft, aber die Entscheidung des BGH hat auf diesem Gebiet immerhin für faire Bedingungen gesorgt.

Weitere Artikel

Letzter Post

Letzte Kommentare

stromtarife-vergleich.net

Stromtarife-vergleich.net bietet Ihnen News rund um Energie, Ökologie und Strompreisen.

Vergleichen Sie aus hunderten Stromanbietern für Ihre Region und sparen Sie jeden Monat bares Geld durch unseren kostenlosen Stromrechner.

Back to Top