Neue Energiesparverordnung tritt ab dem 01. Oktober in Kraft
Ab dem 01. Oktober löst die neue Energiesparverordnung EnEV 2009 die alte Reglung von 2007 ab. Diese gilt sowohl für Neu- wie auch für Altbauten.
Mit der neuen Verordnung werden die seit 2002 in Kraft getretenen energetischen Anforderungen bei Sanierungen erhöht. Das gilt dann nicht nur für die Gesamterneuerung eines Gebäudes, sondern ebenso bei Einzelnaßnahmen, wie beispielsweise das Auswechseln der Fenster, damit diese sich den Energiestandards anpassen. Bis zu 30 % hochwertiger muss die Sanierung ausgeführt werden, damit sie der EnEV 2009 entspricht.
Jürgen Groß vom Deutschen Energieberater-Netzwerk, kurz DEN, ist der Meinung, das gerade Altbaubesitzer von der neuen Regelung profitieren können, denn zwar entstehen Mehrkosten bei der Sanierung, doch durch dickere Dämmaterialien und auch effizientere Heizmethoden, spart ein Eigentümer eines Altbaus später dann an den Energiekosten. Zudem unterstützt der Staat mit speziellen Modernisierungskrediten, die das Sanieren erleichtern sollen.
Aber es gibt mit der Verordnung weitere Neureglungen. So müssen Hausbesitzer unbeheizte Dachgeschosse bis 2011 dämmen. Ausnahme sind Wohnungen mit weniger als drei Einheiten, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 01.02.02 selbst bewohnt hat. Auch Stromheizungen werden bis 2020 schrittweise außer Betrieb genommen. So müssen Stromheizungen, die vor 1990 gebaut wurden spätestens nach 30 Jahren abgebaut werden.
Mit dieser neuen Reglung wollen Bund und Länder den Energieverbrauch in Deutschland deutlich senken. Unter www.zukunftaltbau.de kann man sich weitere Informationen über die EnEV 2009 einholen.
Letzte Kommentare
Null Sterne , weniger für eine Betrüger Firma . Ich habe eine Mahnung Bekomme
Vielen Dank für diesen Ratschlag. Es ist wahr, dass es schwierig ist, zu Weihna
[…] Erneuerbare Energie sind im Stromsektor längst angekommen, doch diese