Die Energieeinspar-Verordnung 2009

haus_bau_solar2Am 18.März 2009 hat die Bundesregierung die Änderung der Energiesparverordnung beschlossen. Seit dem 2002 verabschiedeten Energiegesetz wird kontinuierlich an der Verbesserung der Maßnahmen zur Einsparung von Energie gearbeitet, so auch in der Verordnung 2009. Damit verschärfen sich die Maßnahmen unter anderem für die Energiesparanforderungen eines Neubaus um durchschnittlich 30%. Stufenweise wird das Konzept bis 2012, zu diesem Zeitpunkt folgt die nächste Überprüfung der Energieeinsparreglung, dem in Europa energetischen Standard angepasst. Die Änderungen sollen bis Herbst 2009 in Kraft treten. Kern dieser neuen Reglungen ist neben den Energiesparmaßnahmen für einen Neubau, die Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen bei bestimmten Gebäuden ab 2020. Ausnahmen gibt es natürlich auch, so ist das Entfernen von Nachtspeicheröfen abhängig von Größe der Immobilie und der Anzahl der Wohneinheiten. Desweiteren beinhaltet die Energiesparverordnung von 2009 auch die Dämmung von begehbaren Geschossdecken. Dies soll bis 2011 umgesetzt sein. Außerdem werden mit Bußgeldverfahren bei nicht Einhaltung der Energiesparverordnung und Stichprobenartigen Kontrollen eines Schornsteinfegers die Umsetzung der Neuregelung gestärkt. Ebenfalls ist in den Änderungen der Einsparverordnung das zentrale Fördern erneuerbarer Energien vorhanden, um Anreize für das effiziente Haushalten mit der Energie zu schaffen.

Ziel der Bundesregierung ist es mit der Energieeinsparverordnung von 2009 die Klima- und Energiepolitik in die Praxis umzusetzen. Denn gerade Gebäude haben mit 40% einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch und diesem möchte die Bundesregierung mit der Neureglung entgegensetzen.

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