• Energiekonzerne RWE, Vattenfall, EnBW und Eon planen Stromausgleichs-Kooperation

    Deutschlands Stromnetze sind bislang in vier „Zuständigkeitsbereiche“ eingeteilt, die sich die Energiekonzerne RWE, Vattenfall, EnBW und Eon teilen. Die Spannung des Stroms innerhalb dieser vier Gebiete ist jedoch je nach Betreiber unterschiedlich hoch, was dazu führt, dass die Spannung und damit auch die Leistung innerhalb dieser Zellen immer je nach Andrang austariert werden muss – was wiederum hohe Kosten verursacht. Um diese zu vermeiden haben sich nun drei der vier Energieriesen Deutschlands – Vattenfall, EnBW und Eon – zusammengetan. RWE ist nicht mit dabei, weil man hier andere Pläne verfolgt – RWE möchte nämlich, dass alle deutschen Netze in einer Netz AG gebündelt werden. Die Leitung dieser Netz AG möchte RWE dann gerne selber übernehmen. Vattenfall und Eon möchten bei diesem Plan jedoch nicht mitmachen, da man zum einen Wettbewerbsnachteile befürchtet und deren Netze zum anderen wegen des Drucks der EU zum Verkauf stehen.

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  • Energieversorger machen den großen Reibach – ohne etwas dafür tun zu müssen

    Nach einem Bericht der TAZ sahnen die Stromkonzerne durch den eigentlich zum Schutz des Klimas gedachten Emissionshandel kräftig ab – und dies geschieht nicht, weil das CO2 reduziert wird, sondern schlicht und einfach, weil die Kunden draufzahlen müssen. Eine Studie des WWF hat nun ergeben, dass es sich dabei bis zum Jahr 2012 um rund 35 Milliarden Euro handeln könnte – allein durch den Handel mit CO2-Zertifikaten könnten die Energieunternehmen wie RWE, Vattenfall, EnBW und E.ON auf diesem Wege ihre Kassen füllen.

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  • Die Schikanen der Energieversorger

    Immer mehr Menschen steigen mittlerweile auf solarbetriebene Anlagen zur Energiegewinnung um – eine Entwicklung, die hoffen lässt. Nicht aber die großen Energieversorger, denn die haben scheinbar ein Problem damit, etwas – auch der Umwelt zuliebe - von ihrem Kuchen abzugeben. So teilt der Bundesverband Solarwirtschaft letzte Woche mit, dass die Netzbetreiber es den Privatpersonen vielerorts so schwer wie nur möglich machen, den Betrieb von Solarstromanlagen aufzunehmen – dabei ist die vorrangige und hinderungsfreie Einspeisung von Solarstrom laut Bundesverband Solarwirtschaft gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben.

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