Neue Regelungen für übersichtlichere Stromrechnungen

Die neuen Regelungen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes sind seit dem 1. April dieses Jahres gültig und sollen die Strom- und Gasrechnungen übersichtlicher machen, den Verbrauchern dadurch zu mehr Durchblick verhelfen und sie zum Energiesparen animieren. Auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter soll einfacher werden. Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks sieht darin zudem eine Stärkung des Wettbewerbes und eine Regulierung des Preises.

Länger als drei Wochen ab Anmeldung beim neuen Anbieter soll ein Wechsel, den Neuregelungen zufolge, nicht mehr dauern. Die Anbieter sind nun zudem dazu verpflichtet die Preise, die Vertragsdauer, die nächstmögliche Kündigungsfrist, die Zählernummer und den derzeitigen Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr und zu anderen Kunden anzugeben. Nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes bzw. Lieferverhältnisses darf die Rechnungsstellung nicht länger als sechs Wochen dauern.

Laut Günter Hörmann, dem Geschäftsführer der Verbraucherschutzzentrale Hamburg, gibt es immer wieder Beschwerden von Kunden, die auch nach Monaten des Vertragsendes von ihrem ehemaligen Anbieter keine Abrechnung erhalten haben. Man soll im Falle einer fehlenden oder fehlerhaften Abrechnung dem Anbieter eine Fristsetzung per Einschreiben zukommen lassen. Vier Wochen haben die Versorger Zeit, auf derartige Beschwerden mit einer Begründung zu antworten, ansonsten kann man die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Die Kontaktdaten dieser sowie die Anschrift der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde sind von den Anbietern ebenfalls auf der Rechnung zu vermerken.

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