Vorläufiger Sieg für Gasrebellen!

© Pixelio/dska

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Rebellen, das klingt, zumindest in der Regel, bedrohlich und auch wenig sympathisch. Doch wenn nun, da in den Medien von Gasrebellen die Rede ist, die ihrem Energieversorger die Stirn bieten, dann sind wir natürlich ganz Ohr und müssen – als selbst teilweise gebeutelte Verbraucher – eher schmunzeln. Zum Leitwesen von E.on Hanse.

Es handelt sich um einen schon länger schwelenden Streit, in dem die Gaskunden vor Gericht nun einen vorläufigen Sieg davon trugen. Für die Kläger geht es um Tausende Euro, doch bevor der Konzern zahlt, könnte die Sammelklage noch vor dem Bundesgerichtshof landen.

Im konkreten Fall hat nun das Hanseatische Oberlandesgericht über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse in vollem Umfang der Verbraucherseite Recht gegeben. Damit sei, so die Verbraucherzentrale Hamburg, die im April 2005 erhobene erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger zu einem guten Ende gekommen, den die Verbraucherzentrale Hamburg wie folgt kommentierte: „Das ist ein voller Erfolg für die Gaskunden. Nach fast acht Jahren geht der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Verbraucherzentrale Hamburg zu Ende. Wir sind sehr glücklich und freuen uns für die Gaskunden in Norddeutschland“, erklärt dazu Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Das Urteil bedeute – vorbehaltlich der noch ausstehenden Revision – de facto, dass sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. Insgesamt 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines E.on-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 einen Teil der Zahlungen verweigert: „Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte E.on in den letzten Jahren fast durchgängig verloren“, erklärt die Verbraucherzentrale im Rückblick.

Und nun kam für jene Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, die gute Kunde. Denn die haben, nach dem jetzigen Urteil, einen Erstattungsanspruch gegen E.on. Allerdings nur für die letzten drei Jahre, wie die Verbraucherschützer einräumen. Andere Medien verweisen auch auf eine Stellungnahme des beklagten Unternehmens. Das indes hält seine Preise für angemessen und betont: „Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung rein auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert!“ – das indes dürfte den Gasrebellen „Jacke wie Hose sein“!

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