Kein Schadensersatz für Atomausstieg: Klage von EnBW scheitert

Der Atomausstieg beschäftigt weiter die Gerichte. Die Konzerne klagen gegen die Bundesregierung, die sich Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe ausgesetzt sieht. Jetzt hat die Regierung aber erst einmal einen kleinen Sieg für sich verbuchen können: Eine Klage von EnBW vor dem Landgericht Bonn ist gescheitert, aber andere Konzerne haben natürlich auch Klagen eingereicht. Was zum Scheitern dieses einen Verfahrens geführt hat, erläutern wir in unseren News.

Vor fast genau fünf Jahren beschloss die Bundesregierung den Atomausstieg und besiegelte damit auch das sofortige Aus für acht Atomkraftwerke in Deutschland. Wegen dieses AKW-Moratoriums von 2011 hatte EnBW allerdings erst vor kurzem Klage gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg eingereicht und ist damit jetzt erst einmal vor dem Landgericht Bonn gescheitert. Nach der Atomkatastrophe von Fukushima wollte man von den Regierungen insgesamt 261 Millionen Euro Schadensersatz für die Abschaltung von zwei Atomkraftwerken haben. Nach der Abweisung der Klage gab das Gericht jetzt eine klare Begründung dieser Entscheidung heraus: EnBW hatte damals nicht gegen die sofortige Abschaltung der Atommeiler geklagt und hatte auch nicht das damals verhängte dreimonatige Betriebsverbot sofort angefochten.

Dazu sagte Gerichtssprecher Bastian Szcech laut tagesschau.de: „EnBW hat seinerzeit bewusst darauf verzichtet und fürchtete damals Imageverluste. Die Kammer hat entschieden, dass man nicht Schadensersatz fordern kann, wenn man diese Anordnung hat bestandskräftig werden lassen.“ Aber selbst wenn das Gericht die Anordnung zur Abschaltung der Kraftwerke aus seiner Sicht als rechtswidrig angesehen hat, so hätte das EnBW in diesem Verfahren nicht helfen können, denn hier wurde ja lediglich auf Schadensersatz geklagt und nicht wegen der Abschaltung an sich. Mit Letzterem hätte man wahrscheinlich mehr Erfolg gehabt. In einer Mitteilung von EnBW heißt es: „Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, diese prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.“ Ganz im Gegensatz dazu zeigte sich das Umweltbundesministerium erfreut über die Entscheidung: „Wir fühlen uns durch das Urteil des Landgerichts in vollem Umfang in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass die Schadenersatzansprüche von EnBW unbegründet sind.“

Neben EnBW sind natürlich auch die anderen Riesen der Strombranche gegen die Entscheidung der Regierung vor Gericht gezogen und haben Klagen eingereicht, denn sie betrachten die Wende der Bundesregierung in der Atompolitik als eine Enteignung ohne Entschädigung. Am Anfang hatte nur RWE den Klageweg beschritten, aber später folgten dann auch E.On und EnBW. Weil die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 eine Laufzeitverlängerung aus dem Vorjahr wieder gekippt hatte, gab es nun für die Konzerne statt der erwarteten Einnahmen hohe Kosten für den Abriss der Reaktoren und die Endlagerung des Atommülls. Dem entgegnete Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin allerdings: „Die Konzerne sind verantwortlich, die Kosten zu tragen. Sie haben über Jahrzehnte sehr gute Gewinne gemacht mit abgeschriebenen AKW, daher sollten sie den Staat hier nicht entsprechend in Mitleidenschaft ziehen.“ Nach Einschätzungen von Experten würden die möglichen Forderungen der Konzerne insgesamt bei weit über zehn Milliarden Euro liegen.

Das jetzt von EnBW verlorene Verfahren ist nur Eines von Vielen. So sind derzeit ungefähr 20 Verfahren anhängig, mit denen sich die Stromkonzerne gegen die Auswirkungen des Atomausstieges als Teil der Energiewende zur Wehr setzen wollen. Auch RWE hatte schon Ende 2015 vor dem Landgericht Essen einen ähnlich gearteten Prozess angestrengt und damals rund 235 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. In einem Verfahren am Landgericht Hannover, das am 28. April startet, klagt E.On auf 380 Millionen Euro. Zur hohen Klagebereitschaft der Konzerne sagte die DIW-Expertin Kemfert: „Es kann auch sein, dass die Konzerne ihre Aktionäre befriedigen müssen und deswegen klagen. Das sollte aber den Staat und die Gesellschaft nicht davon abhalten, diese Klagen abzuweisen, weil der Staat eine Berechtigung hat, Atomkraftwerke abzuschalten, wenn es Risiken gibt.“ Für eines der wohl wichtigsten Verfahren, bei dem E.ON, RWE und Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen und in dem geklärt werden soll, ob dem Gesetzgeber etwas vorzuwerfen ist, wird im Sommer 2016 mit einem Urteil gerechnet.

Bilder: © EnBW

Einen Kommentar hinterlassen

Your email address will not be published. Required fields are marked (required):

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Weitere Artikel

Letzter Post

Letzte Kommentare

stromtarife-vergleich.net

Stromtarife-vergleich.net bietet Ihnen News rund um Energie, Ökologie und Strompreisen.

Vergleichen Sie aus hunderten Stromanbietern für Ihre Region und sparen Sie jeden Monat bares Geld durch unseren kostenlosen Stromrechner.

Back to Top