Betrogene Kunden können sich zur Wehr setzen

Birne

(c) Jupiterimages / Applestock 2009

Werden beim Anbieterwechsel falsche Tatsachen vorgespielt, um neue Kunden anzulocken, können diese sich auch nachträglich wehren und den Vertrag anfechten.

Teilweise mit sehr abstrusen Meldungen verwirren unseriöse Vertreter die Stromkunden. So sollen Vertreter im Auftrag des Frankfurter Energieunternehmens Süwag behauptet haben, dass die örtlichen Stadtwerke ab dem 12. Januar keinen Strom mehr liefern und wer nicht wechsle, müsse im Dunklen sitzen.

Auch wenn diese Aussage von vielen als das entlarvt wurde, was sie war, nämlich Schwachsinn, gab es doch verunsicherte Anrufe bei den Verbraucherzentralen und Stadtwerken. Auch in Baden-Württemberg wurden Fälle von Betrugsversuchen gemeldet.

Bei Haustürgeschäften ist Vorsicht geboten. Zum einem müssen die Kunden darüber – schriftlich – belehrt werden, dass ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht und zum anderen versuchen unseriöse Vertreter sich oftmals als Mitarbeiter bekannter Unternehmen auszugeben, die jedoch überhaupt nicht dahinter stehen.

Ein möglicher Strom. Oder Gasausfall ist in jedem Fall ausgeschlossen, denn die Grundversorger gesetzlich verpflichtet sind, bei Versorgungslücken einzuspringen. Das gilt auch, wenn der bisherige Versorger pleite geht.

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