Wenn Geld nur widerwillig und bedingt zurückgezahlt wird
„E.on Hanse gibt auf – Kunden siegen auf ganzer Linie“, triumphiert die Verbraucherzentrale Hamburg, während n-tv.de deutlich skeptischer reagiert hat …
„Endlich Geld für Gaskunden, oder?“, fragt man hier, wenngleich E.on Hanse die Rechtsmittel zurückgezogen hat. Damit ist, in der Tat, ein mehr als achtjähriger Kampf gegen überhöhte Gaspreise und unfaire Vertragsklauseln zu Ende gefochten und werden zwei bereits ergangene Urteile endgültig rechtskräftig.
Doch was bedeutet das für die Gaskunden, zumal jene, die schon gezahlt haben? Nun, „fein raus“ sind nun jene E.on-Gaskunden, der nur Abschläge gezahlt haben: „Wer seine Rechnungen gekürzt hat, braucht nichts nachzuzahlen“, erklären die Verbraucherschützer, und wer Widerspruch eingelegt habe, das Verlangte aber dennoch gezahlt hat, könne nun eine Erstattung verlangen.
N-tv.de indes schreibt in (s)einer Zwischenüberschrift in großen Lettern: „Keine Grundlage für Zahlungen an Kunden“. Denn E.on Hanse scheint keineswegs gewillt, den sprichwörtlichen Schwanz einzuziehen. Vielmehr kritisierte der Energieversorger die Hamburger Gerichte. Die hätten sich auf den rein formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert: „Die Preise von Eon Hanse waren und sind angemessen“, zitiert n-tv.de das Statement einer Sprecherin. Und: Für Rückzahlungen sehe der Konzern keine Grundlage.
Da freilich ticken die Verbraucherschützer völlig anders: „Wir fordern E.on Hanse nunmehr auf, die Kunden von sich aus zu entschädigen“, erklärt die Verbraucherzentral Hamburg. Jeden Kunden vor Gericht ziehen zu lassen, sei armselig und unwürdig und belastete obendrein die Justiz: „Toyota ruft defekte Autos in die Werkstatt zurück und repariert sie. Warum ruft E.on nicht die defekten Verträge zurück, errechnet die überzahlten Beträge und erstattet sie“, fragen hier die Experten.
Das indes scheint derzeit nur ein Wunschtraum. Wer bis jetzt nichts unternommen hat, sollte daher prüfen lassen, ob eventuell noch ein Erstattungsanspruch besteht, raten die Verbraucherschützer und benennen ihre Schätzungen zu dieser Thematik: Sogleich gekürzt hatten demzufolge wohl rund 5.000 Kunden, weitere 50.000 unter Vorbehalt bezahlt. Das Gros indes, wohl mehrere hunderttausend Kunden, blieb freilich untätig und muss nun sehen, ob und wie man an sein Geld kommt.
Auf den Seiten der Verbraucherzentrale ist dazu ein Musterbrief eingestellt, der gegen eine Gebühr von 90 Cent heruntergeladen werden kann. Für den Fall, dass E.on Hanse den Erstattungsverlangen der Kunden nicht nachkommt, fordert die Verbraucherzentrale zudem alle Betroffenen zur gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche auf. Durch Tausende von Zahlungsklagen, die E.on in den vergangenen Jahren gegen Kunden angestrengt habe, sei eine Reihe von Rechtsanwälten in Hamburg und Norddeutschland mit dieser Thematik vertraut, macht man hier zu juristischen Schritten Mut: „Sollte E.on Hanse also nicht den Erstattungsansprüchen der Kunden nachkommen, muss sich das Unternehmen auf eine Prozess- und Kostenlawine einstellen, wie es sie noch nie gesehen hat“, orakeln die Verbraucherschützer, die bereits das den Kunden zustehende Erstattungsvolumen auf mehrere Millionen schätzen.
Man darf also gespannt sein. Seit 2009 enthalten die Gasverträge von Eon Hanse übrigens neue Preisklauseln, die juristisch nicht anfechtbar sind, erklärt n-tv.de.
Letzte Kommentare
Null Sterne , weniger für eine Betrüger Firma . Ich habe eine Mahnung Bekomme
Vielen Dank für diesen Ratschlag. Es ist wahr, dass es schwierig ist, zu Weihna
[…] Erneuerbare Energie sind im Stromsektor längst angekommen, doch diese