Stromausfall: Wie gut sind Notfallpläne und Krisenstäbe vorbereitet?

Die jüngsten Untaten von Sturmtief „Fabienne“ haben so manchen Haushalt lahm gelegt. Entwurzelte Bäume zerrissen Stromleitungen und zerstörten Trafos. Ganze Gemeinden waren zeitweise ohne Strom, dafür aber vielleicht überflutet oder durch blockierte Zufahrten abgeschnitten. Wer hilft in einem solchen Fall? Was können Betroffene selbst unternehmen? Und wie gut lässt sich der Notfall Stromausfall vorbereiten?

Jedes Jahr preschen Unwetter übers Land und verursachen Sachschäden in Millionenhöhe, ganz zu schweigen von Personenschäden. Man darf also davon ausgehen, Bund und Länder sind mit modernen Notfallplänen ausgerüstet und bestens vorbereitet. Langjährige Erfahrung ist immer da.

 

Krisenmanagement und – vorsorge der Regierung

Das Stromsystem agiert länderübergreifend in Kooperation mit den EU-Staaten sowie dem Nicht-EU-Ausland. Das heißt aber auch, selbst wenn die deutschen Leitungen stabil sind und im Nachbarland das System zusammenbricht, müssen die hiesigen Haushalte dennoch versorgt werden können. Dazu sieht das Krisenmanagement die Hauptversorgung mit Gas vor. Laut Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 (sog. SoS-VO) über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EUNr. 994/2010 soll der Erdgasbinnenmarkt gestärkt werden, um im Fall einer Versorgungskrise die sichere Gasversorgung zu gewährleisten.

Dazu wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog aufgestellt sowie die nationale Implementierung eines dreistufigen Eskalationssystems (Frühwarn-, Alarm- und Notfallstufe). Auf nationaler Ebene wird die Umsetzung geregelt durch:

  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • das Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz 1975 – EnSiG) und
  • die Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (Gassicherungsverordnung – GasSV).

Neben einer Risikoanalyse, für deren Durchführung die Bundesnetzagentur zuständig ist, gilt eine sogenannte hoheitliche Lastenverteilung. Sprich, der Staat ist in der Pflicht den lebenswichtigen Bedarf an Gas in Krisenzeiten zu decken. Sogenannte privilegierte Kundengruppen nach § 53a EnWG genießen dabei einen besonderen Schutz.

                 

 

Aufgaben der Kommunen

Wenn jedoch regionale Stromausfälle, beispielsweise als Folge von Unwettern, die Versorgung kappen, sind an vorderster Front die Kommunen gefragt. Dann hilft auch keine Notfallplan Gas mehr, sollten die Leitungen vor Ort beschädigt sein. Feuerwehren, Technische Hilfswerke und jede weitere helfende Hand entscheidet, wie schnell es wieder voran geht. Im Brennpunkt einer solchen Krise stehen vor allem Krankenhäuser, die Wiederherstellung/ Aufrechterhaltung der Infrastruktur sowie der Kommunikationsstruktur. In erster Linie werden dazu Informationen gesammelt. Diese sollten aber eigentlich weitestgehend vorbereitet sein. Verfügbare Notstromaggregate, Turnhallen und Gemeindezentren zur Unterbringung, personelle Ressourcen und so weiter, lassen sich bereits im Vorfeld eintakten. Regelmäßige Notfallübungen bereiten die Truppen auf den Ernstfall vor.

Die wichtigsten Anlaufstellen für Hilfebedürftige werden in den Plänen gerne als Leuchttürme bezeichnet. Gemeint sind Schwerpunktobjekte, die möglichst lange mit autarker Stromversorgung in Betrieb gehalten werden können. Hier sollen Bürger Erste Hilfe sowie die wichtigsten Informationen erhalten können. Hinter den Kulissen müssen Nahrungsmittel, Trinkwasser und nicht zuletzt Treibstoff rationiert werden. Die Fahrzeuge der Rettungskräfte haben natürlich Vorrang. Auch an dieser Stelle ist der Krisenstab verantwortlich für die gesamte Koordination.

Der kommunale Krisenstab setzt sich jedoch nicht nur aus Vertretern der Stadtverwaltung zusammen. Öffentliche Einrichtungen, Vertreter der Versorgungsschwerpunkte und viele weitere Komponenten setzen sich wie ein Puzzle zusammen und müssen in der Krise perfekt in einander greifen können. Jedoch beweist erst der Worst Case, wie gut dieses Zusammenspiel tatsächlich funktioniert und ob all die Vorkehrungen tatsächlich ausreichend waren.

 

Checkliste für den privaten Haushalt

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) informiert auf der eigenen Homepage über Verhaltensweisen, falls der Strom ausfällt. Die meisten Hinweise dieser Ratgeber-Seiten sind allerdings selbsterklärend. Für gewöhnlich ist die Stromversorgung ohnehin nur wenige Stunden unterbrochen, selten mehrere Tage. Dass bei kalten Temperaturen warme Kleidung und Decken helfen, darauf kommt sicherlich jeder. Ebenso dass Lagerfeuer in geschlossen Räumen keine clevere Idee sind… Vielleicht sollte es trotzdem hin und wieder erwähnt werden. Man weiß ja nie. Also: Der Grill gehört nach draußen. Andernfalls drohen Brand- und Erstickungsgefahr.

Camper und Hobbygärtner haben vermutlich die beste Notfallausrüstung parat. Einen kleinen Gaskocher inklusive Gaskartuschen, Taschenlampen, batteriebetrieben Geräte und Solarmodule zum Aufladen von Handy und Co sind äußerst hilfreich, falls die Energiezufuhr längere Zeit unterbrochen bleibt. Die Checkliste des BBK umfasst zusätzlich ganze Ernährungspläne (Stichwort Konserven, lagerungsfähige Lebensmittel wie Trockenfleisch, ausreichend Wasser etc.) bis hin zum Vorrat an Medikamenten, Bargeld, Hygieneartikeln und Werkzeugen.

Tatsächlich kommt es in Deutschland eher selten so weit, dass die komplette Ausrüstung zur Versorgung benötigt wird. Manchmal genügen schon ein paar Kerzen, um den Abend zu überstehen. Und sei es die LED-Kerze. Die brennt sowieso sicherer. Aber dafür sollten genügend Streichhölzer, Feuerzeuge und Batterien vorrätig sein.

Grundsätzlich gilt zudem ein kleiner Check-up bei jedem Stromausfall:

  • Herd und Kochplatten ausschalten
  • Türen und Fenster geschlossen halten, falls Kälte und Nässe eindringen könnten
  • Hilfs- und Pflegebedüftige Personen versorgen
  • Zufahrts-/ Rettungswege freihalten
  • Defekte Stromleitungen nicht selbst reparieren – dazu sind nur Fachkräfte befugt
  • Im Notfall Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmieren (Tel. 112)

 

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