EEG: Experten empfehlen Stopp der Ökostrom-Förderung

windkraft-3-photosMehr Klimaschutz und mehr Innovationen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien sollten die Hauptziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sein. Doch bislang gibt es laut einem Gutachten durch dieses Gesetz in beiden Kernpunkten kaum nennenswerte Fortschritte. Deshalb empfehlen Experten jetzt den Stopp der Ökostrom-Förderung. Heute hat die von der Bundesregierung eingerichtete Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) ihren Jahresbericht 2014 vorgelegt, in dem festgestellt wird, dass das EEG den Strom zwar teuer macht, aber in keinster Weise zum Klimaschutz und zu mehr Innovationen beiträgt.

Die sechs Experten unter Leitung des Managementprofessors Dietmar Harhoff von der Ludwig-Maximilians-Universität München empfehlen in ihrem heute vorgestellten Gutachten einen Stopp der Ökostrom-Förderung. Das EEG ist ihrer Ansicht nach weder ein kosteneffizientes Instrument für den Klimaschutz, noch führt es zu einen messbaren Zugewinn an neuen Technologien. In dem Bericht heißt es laut der FAZ: „Aus beiden Gründen ergibt sich deshalb keine Rechtfertigung für eine Fortführung des EEG.“ Drei Hauptgründe für diese Entscheidung werden angeführt. Als erstes verursacht dieses Gesetz jährlich steigende Kosten. Im letzten Abrechnungszeitraum, also 2013, waren dass schon 22 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 lagen die EEG-Vergütungszahlungen an die Betreiber von Ökostrom-Anlagen noch bei 883 Millionen Euro. Angesichts dieser Kosten seien die Auswirkungen auf den Klimaschutz immer noch viel zu gering. Und zuletzt wird die von der Förderung ausgehende „sehr geringe technologiespezifische Innovationswirkung in Deutschland“ bemängelt. Eigentlich war es immer das Technologie-Argument, dass in politischen Debatten immer als erstes von den Entscheidern in Berlin als Vorteil des EEG herausgekehrt wurde. Dass nun genau diese Argumentation von den Forschern aus dem Umfeld des renommierten Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft angezweifelt wird, lässt doch schon stark aufhorchen.

So wurde zum Beispiel die Zahl der Patentanmeldungen ausgewertet. Diese Maßzahl gilt als Indikator für die Innovationsfähigkeit. Das Ergebnis dieser Auswertung ist eher ernüchternd. In dem Bericht heißt es: „Eine empirische Untersuchung für den Zeitraum 1990 bis 2005 kann eine Innovationswirkung von Stromeinspeise-Vergütungen für erneuerbare Energien in Deutschland lediglich für Windenergie feststellen.“ In der aktuellen Analyse, in der speziell die Wirkung der Einspeisevergütungen des EEG von 2000 bis 2009 technologiespezifisch untersucht wurde, konnte „in keinem Technologiebereich ein positiver Zusammenhang“ herausgearbeitet werden. Die Experten ergänzten: „Das EEG lässt sich damit auch aus innovationspolitischer Sicht in seiner jetzigen Form nicht rechtfertigen.“

Das sieht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) natürlich naturgemäß anders. Für ihn ist laut n-tv.de die Forderung der Analysten nach einem Stopp der Ökostrom-Förderung unbegründet und falsch. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums wies pauschale Kritik mit Nachdruck zurück. Außerdem hob die Sprecherin hervor, dass dank des EEG, der Ökostrom-Anteil von 6 auf 25 Prozent gestiegen sei. Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace und die Grünen fanden deutliche Worte gegen das Gutachten. So sagten der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anton Hofreiter, und sein Stellvertreter Oliver Krischer: „Wer behauptet, das EEG fördere keine Innovationen, hat offensichtlich noch nie eine moderne Windanlage gesehen.“ Und auch bei der Photovoltaik hat nach Ansicht der Grünen das EEG gute Dienste geleistet. In den letzten zehn Jahren seien die Kosten für diese Technologie um 80 % gesunken und allein in Deutschland würden dadurch jährlich rund 100 Millionen Tonnen CO2 weniger ausgestoßen. Die beiden Umweltpolitiker ergänzten: „Das EEG ist damit mit großem Abstand das wirksamste Klimaschutzinstrument.“ Damit ist nun offenbar ordentlich Zündstoff in der Debatte und es wird spannend sein, wie die Bundesregierung mit einem von ihr selbst in Auftrag gegebenen Gutachten umgehen wird.

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