E.on edis AG verhinderte Anbieterwechsel

E.on edis verhinderte Anbieterwechsel

Seit Monaten hat die E.on edis AG willkürlich und absichtlich verhindert, dass ihre Stromkunden zu anderen Anbietern wechseln. Nun muss sie dafür 650.000 Euro Strafe zahlen.

Diese Strafe hat die Bundesnetzagentur verhängt und wenn E.on edis sein Verhalten nicht geändert hat, werden noch einmal 1,3 Millionen Euro fällig. Für den Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) ist dies aber kein Einzelfall, sondern systembedingt. Solange die Netze nicht neutral agieren ist es für Unternehmen immer eine offensichtliche Versuchung den eigenen Stromvertrieb zu bevorzugen. Das kann nur durch eine Änderung der Gesetze verhindert werden. Wichtig ist dabei die Trennung der Verteilernetze vom wettbewerblichen Bereich der Unternehmen.

Die De-minimis-Regelung hilft diesem Trend zudem noch. Rund 90 Prozent der 861 Verteilernetzbetreiber sind von der Regulierung ausgenommen und müssen sich operationell nicht erklären. „Damit ist in Deutschland die eigentliche Ausnahme zur Regel geworden“, kritisiert bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Die mangelnde Entflechtung der Verteilnetzebene war und ist ein Kardinalfehler der Liberalisierung. Denkt man an die enormen zukünftigen Herausforderungen, die auf die Verteilnetze beim Ausbau zu komplexen, smarten Systemen zukommen, wird deutlich, dass hier noch weitergehende Diskriminierungen auf den Wettbewerb zukommen. Der gesetzliche Rahmen muss endlich eine verlässliche Grundlage für effizient und neutral wirtschaftende Netzbetreiber liefern“

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