Preise für Gas und Strom müssen neu berechnet werden

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat entschieden, die Beschlüsse der Bundesregierung abzuwenden und verlangt eine Neuberechnung der Netzkosten für Strom und Gas, welche die Versorger an die Betreiber zu entrichten haben. Somit werden den Beschwerden von nahezu 300 Stromnetzbetreibern Recht gegeben. Die Netzgebühren fließen in den Strompreis mit ein.

Da die Bundesnetzagentur sich auf Kalkulationen beruft, auf Grundlage derer die Strom- und Gaspreise definiert werden, müssen andere Ansätze berücksichtigt werden, so die Richter. Wird die Entscheidung rechtskräftig, so könnten die Netzbetreiber rückwirkend die Gebühren anheben. Das Nachsehen hat hier wahrscheinlich wieder der Endverbraucher, auf den die fünf Jahre der Nachzahlung abgewälzt werden könnten.

Die verwendeten Preisindizes bezogen sich auf das produzierende Gewerbe und nicht, wie zum Beispiel in der Schweiz üblich, auf die Indizes des Baugewerbes. Zudem hat die Bundesnetzagentur zu hohe Produktivitätssteigerungen einbezogen. Nun geht man davon aus, dass die Stromnetzbetreiber insgesamt im Gesamten einen Milliardenbetrag, wenigstens aber eine dreistellige Millionensumme fordern könnten. Auf den Endverbraucher kämen im nächsten Jahr wahrscheinlich, auch wegen der Energiewende massive Preiserhöhungen zu.

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