Thüringer Energie droht bei Widerspruch mit Kündigung

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Bild: © Thüringer Energie AG

Kunden, die gegen Preiserhöhungen Widerspruch einlegten, bekamen vom Stromversorger “Thüringer Energie” Kündigungen der Lieferverträge angedroht. Vor allem jene, die über einen Sondertarif günstigen Nachtstrom beziehen, sind davon betroffen. Dieses Vorgehen bezeichnet die Verbraucherzentrale Thüringen als einen Missbrauch der Stellung als Energieversorger. Allerdings gibt es auf rechtlichem Weg keine Beanstandungen gegen das Kündigen der Verträge zum Ende der regulären Vertragslaufzeit (ein Jahr).

Olaf Werner, Sprecher der Thüringer Energie, meint, dass es keinen Grund gäbe, gegen die Preise Widerspruch einzulegen. Zudem will man sich eine Kündigung als letzten Schritt vorbehalten und im Vorfeld versuchen, gültige Einigungen zu erzielen. Schließlich bedeuten die Widersprüche ein wirtschaftliches Risiko für den Versorger und man wolle keine Kunden, die die Preise nicht akzeptieren.

Steffen Harzer (Linke), Bürgermeister von Hildburghausen sowie Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen (KEBT) sieht hier Diskussionsbedarf. Ihm gehört ein Drittel der Thüringer Energie Anteile und er will den Umgang mit Widersprüchen bei der nächsten Aufsichtsratssitzung im Oktober zum Thema machen.

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