Reform des Ökostrom-Gesetzes EEG: Gabriel gibt offenbar nach

siegmar-gabriel In einem Arbeitsentwurf zur Reform des Ökostrom-Gesetzes EEG, das am 01. August 2014 in Kraft treten soll, gibt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) offenbar den Forderungen der Windkraft-Branche nach und auch für den Schienenverkehr wird es Rabatte geben. Nicht so gut dürfte es hingegen für die Solarbranche aussehen und auch die Rabatte für die Industrie sind noch nicht abschließend geregelt. Auch wenn der Entwurf in großen Teilen den Plänen Gabriels entspricht, die er kurz nach seinem Amtsantritt als Umweltminister vorgelegt hatte, wird es in der überarbeiteten Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes doch ein paar Anpassungen geben.

Ein erster Referenten-Entwurf zur Reform des Ökostrom-Gesetzes EEG ist jetzt der Zeitschrift „Welt“ zugespielt wurden und diese Vorabausgabe enthält einige erstaunliche Änderungen gegenüber den früheren Plänen des Ministers, auch wenn Umweltminister Gabriel im Großen und Ganzen an seinen früheren Aussagen festhält. Aber an zwei, drei Stellen gibt Gabriel offenbar nach. So sollen Erzeuger von Ökostrom diesen jetzt direkt vermarkten dürfen. Die Vergütung vieler verschiedener erneuerbaren Energien wird aber wohl gesenkt. Der Minister hat aber offensichtlich die lautstarken Forderungen der Windbranche nicht mehr überhören können. Er hat die bisher recht strikte Regelung zur Senkung der Windstrom-Vergütung nun deutlich entschärft. Ursprünglich war geplant, dass Anlagen, die erst nach dem 22. Januar 2014 ihre Zulassung erhalten, nach einem neuen, natürlich niedrigeren Satz vergütet werden sollen. Dieser Stichtag wurde nun auf de 31. August 2014 nach hinten verschoben, was den Investoren deutlich mehr Kalkulationssicherheit geben soll.

Auch für den Schienenverkehr ist Entlastung in Sicht. Zumindest für Unternehmen, die mehr als drei Gigawattstunden Strom verbrauchen. Die bisher vorgesehene Grenze lag bei zehn Gigawattstunden. Damit werden nun vor allem die kleineren, also die kommunalen Straßenbahn-, S- und U-Bahnbetriebe entlastet. Das soll wiederum dem öffentlichen Personen-Nahverkehr zugute kommen, bei denen die erhöhten Energiewende-Kosten nun nicht mehr zwangsläufig zu höheren Ticketpreisen führen sollten. Keine Entwarnung gibt es hingegen für die Deutsche Bahn, die stufenweise immer stärker an der EEG-Umlage beteiligt werden soll. Von 15 % im nächsten Jahr steigt der Prozentsatz der zu zahlenden EEG-Umlage für die größeren Bahnunternehmen bis 2018 auf 30 % an.

Keinen Grund zur Freude dürfte es hingegen für die Solarbranche geben. Für sie dürfte es hingegen noch schwieriger werden, denn die Einspeisetarife für Solarstrom aus Neuanlagen sollen sogar noch stärker degressiv gestaltet werden. Allerdings gibt es auch hier ein kleines positives Signal, denn bis die Gesamtleistung in Deutschland die 52.000 Gigawattstunden erreicht hat, wird der Sonnenenergie-Branche ein „Ausbau-Korridor“ von 2500 bis 3500 Megawatt pro Jahr zugestanden. Wie es hingegen mit den Industrie-Rabatten weitergehen soll, die ja von der EU-Kommission gerügt wurden, ist hingegen noch nicht eindeutig geregelt. Hier hat man lediglich den Grundsatz formuliert, „den Beitrag dieser Unternehmen zur EEG-Umlage in einem Maße zu halten, das mit ihrer Wettbewerbssituation vereinbar ist, und ihre Abwanderung in das Ausland zu verhindern“.

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