TelDaFax – Kunden sollen weiter zahlen

Weitere Zahlungsforderungen für TelDaFax-Kunden

Derzeit liegt bei vielen ehemaligen TelDaFax-Kunden unangenehme Post im Briefkasten. Der Insolvenzverwalter des pleite gegangenen Billigstromanbieters hat nämlich eine Zahlungsaufforderung an die ehemaligen Strom- und Gaskunden von TelDaFax geschickt.

Die Zahlungsaufforderungen werden verschickt, obwohl die Kunden ihre Strom- oder Gasrechnungen schon per Vorkasse beglichen oder von dem Pleiteunternehmen sofar noch Geld zu bekommen haben.

Wer sich nicht doppelt zur Kasse bitten lassen will, dem wird gleich mit einem Inkasso-Verfahren gedroht. Der Insolvenzverwalter versucht nun 80 Millionen Euro einzutreiben und hat die Inkassofirma Creditreform beauftragt, 250.000 Kunden zu recherchieren. Betroffen sind vor allem Kunden, die ab Januar 2011 kein Geld mehr an TelDaFax überwiesen haben.

Die Kunden haben zwei Briefe bekommen. Zum einem eine „verbrauchsbezogene Schlussrechnung“, welche einen offenen Betrag für TelDaFax aufweist. Wenn die Kunden nicht binnen kurzer Frist zahlen, würden „bei einem Zahlungsverzug weitere Kosten (z. B. Inkassokosten) entstehen“

Eigene Forderungen sollen die Kunden gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Dies muss bis zum 31. Januar 2012 geschehen. Die Forderungen und Gutschriften können nicht verrechnet werden, weil TelDaFax aus 14 Einzelgeschäften bestand. Die Kundenwerbung hat TelDaFax Marketing übernommen, für die Energielieferungen war TelDaFax Energy zuständig. Die Abbuchungen habe TelDaFax Services übernommen.

Die Verbraucherzentralen raten: Nicht einfach so bezahlen! Laut der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist es „rechtlich angreifbar“, wenn Verbraucher aufgefordert werden Zahlungen an TelDaFax Services zu leisten, zugleich aber eigene Forderungen im Verfahren gegen TelDaFax Energy anzumelden. Denn die Verträge wurden mit TelDaFax Energy beziehungsweise mit TelDaFax Marketing abgeschlossen.

Wer also unterm Strich noch Geld von TelDaFax zu bekommen hat, soll nicht einfach so zahlen und sich auch nicht mit der Androhung eines Inkassoverfahren einschüchtern lassen.. Als erstes solle die Betroffenen prüfen, ob Sie ihren Strom- oder Gasliefervertrag mit TelDaFax Services abgeschlossen haben. Entscheidend sei, was im Vertrag steht. Ob Verbraucher die Rechnungen von TelDaFax Services erhalten haben, spielt nach Angaben der Verbraucherzentrale für die Festlegung des Vertragspartners keine Rolle. Im Zweifelsfall kann man aber davon ausgehen, dass man keinen Liefervertrag mit TelDaFax Services abgeschlossen hat.

Allerdings, wenn der Insolvenzverwalter aber eine wirksame Abtretung nachweisen kann, könnte es sein, dass man trotzdem zahlen muss. In dem Fall könne man aber einwenden, dass mögliche Forderungen Ihres Vertragspartners nicht wirksam an TelDaFax Services abgetreten wurden.

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