TelDaFax – Kunden sollen weiter zahlen

Weitere Zahlungsforderungen für TelDaFax-Kunden

Derzeit liegt bei vielen ehemaligen TelDaFax-Kunden unangenehme Post im Briefkasten. Der Insolvenzverwalter des pleite gegangenen Billigstromanbieters hat nämlich eine Zahlungsaufforderung an die ehemaligen Strom- und Gaskunden von TelDaFax geschickt.

Die Zahlungsaufforderungen werden verschickt, obwohl die Kunden ihre Strom- oder Gasrechnungen schon per Vorkasse beglichen oder von dem Pleiteunternehmen sofar noch Geld zu bekommen haben.

Wer sich nicht doppelt zur Kasse bitten lassen will, dem wird gleich mit einem Inkasso-Verfahren gedroht. Der Insolvenzverwalter versucht nun 80 Millionen Euro einzutreiben und hat die Inkassofirma Creditreform beauftragt, 250.000 Kunden zu recherchieren. Betroffen sind vor allem Kunden, die ab Januar 2011 kein Geld mehr an TelDaFax überwiesen haben.

Die Kunden haben zwei Briefe bekommen. Zum einem eine „verbrauchsbezogene Schlussrechnung“, welche einen offenen Betrag für TelDaFax aufweist. Wenn die Kunden nicht binnen kurzer Frist zahlen, würden „bei einem Zahlungsverzug weitere Kosten (z. B. Inkassokosten) entstehen“

Eigene Forderungen sollen die Kunden gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Dies muss bis zum 31. Januar 2012 geschehen. Die Forderungen und Gutschriften können nicht verrechnet werden, weil TelDaFax aus 14 Einzelgeschäften bestand. Die Kundenwerbung hat TelDaFax Marketing übernommen, für die Energielieferungen war TelDaFax Energy zuständig. Die Abbuchungen habe TelDaFax Services übernommen.

Die Verbraucherzentralen raten: Nicht einfach so bezahlen! Laut der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist es „rechtlich angreifbar“, wenn Verbraucher aufgefordert werden Zahlungen an TelDaFax Services zu leisten, zugleich aber eigene Forderungen im Verfahren gegen TelDaFax Energy anzumelden. Denn die Verträge wurden mit TelDaFax Energy beziehungsweise mit TelDaFax Marketing abgeschlossen.

Wer also unterm Strich noch Geld von TelDaFax zu bekommen hat, soll nicht einfach so zahlen und sich auch nicht mit der Androhung eines Inkassoverfahren einschüchtern lassen.. Als erstes solle die Betroffenen prüfen, ob Sie ihren Strom- oder Gasliefervertrag mit TelDaFax Services abgeschlossen haben. Entscheidend sei, was im Vertrag steht. Ob Verbraucher die Rechnungen von TelDaFax Services erhalten haben, spielt nach Angaben der Verbraucherzentrale für die Festlegung des Vertragspartners keine Rolle. Im Zweifelsfall kann man aber davon ausgehen, dass man keinen Liefervertrag mit TelDaFax Services abgeschlossen hat.

Allerdings, wenn der Insolvenzverwalter aber eine wirksame Abtretung nachweisen kann, könnte es sein, dass man trotzdem zahlen muss. In dem Fall könne man aber einwenden, dass mögliche Forderungen Ihres Vertragspartners nicht wirksam an TelDaFax Services abgetreten wurden.

1 Kommentar

  1. MykolaNeumann -  29. Dezember 2011 - 16:59 2282

    Die Formulare, die die überraschende Abtretungsklauseln und Bevollmächtigungen enthalten wurden eingeführt, als die Teldafax Gruppe bereits pleite war (also während einer Insolvenzverschleppung). Die Klauseln könnten schon deshalb nichtig sein, weil hier die Sittenwidrigkeit offensichtlich ist. Der Insolvenzverwalter leitet Ansprüche aus dem Insolvenzrecht her, die sich erst aufgrund des Betrugs und der Insolvenzverschleppung der Teldafax ergeben haben. Diese wurden von der Teldafax sehenden Auges über die eigene Pleite in die Formulare eingebaut und den Kunden „untergejubelt“. Überraschend sind diese Klauseln zudem, wenn vorhanden irgendwo im Kleingedruckten versteckt. Ferner hat Teldafax in vielen Fällen falsche Abrechnungen aufgestellt, Kündigungen ignoriert, Schätzungen bei der Abtretung vorgenommen ohne sich Zählerstände melden zu lassen oder die Abtretung überhaupt bekannt zu geben. Hier wird Teldafax bzw. der Insolvenzverwalter die Berechtigung seines Anspruchs erst einmal beweisen müssen.Wenn zudem bei unberechtigtere Forderungen jeder Fall vor Gericht kommt, wird man in 10 Jahren nach über 200.000 Verfahren dann Klarheit haben. Diese Verfahren über Beträge von 40 € bis 2.000 € müssen vom Insolvenzverwalter erst einmal aufwendiggeführt und vorfinanziert werden. Unberechtigten Forderungen sollte man daher unbedingt widersprechen. Vom Inkassobüro sollte man sich auch nicht einschüchtern lassen, die schreiben nie nett, weil dann keiner zahlt. Das ist aber der Zweck der Drohbriefe, die unsicheren Verbraucher einzuschüchtern. Es ist ratsam, die Korrespondenz per Fax (Sendebericht) oder Einwurfeinschreiben (Beleg und Kopie aufbewahren) zu führen (späterer Beweis). Reagieren muss man zwingend nur auf Mahnbescheide, die kommen vom Amtsgericht. Hier muss fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.

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