Strom abgestellt? Schadenersatz für verdorbene Lebensmittel

In München ist jetzt vom Amtsgericht entschieden worden, dass eine Hausverwaltung, die dem Stromanbieter irrtümlicher Weise einen Mieterwechsel mitteilt, für die Schäden aufkommen muss, wenn der Strom abgeschalten wird.

Im Konkreten handelte es sich um einen Fall, bei dem ein Hausverwalter aus dem Münchener Raum bei der Stromgesellschaft einen Mieterwechsel gemeldet hatte, woraufhin diese die Stromversorgung abstellte. Dabei handelte es sich um einen Irrtum seitens des Hausverwalters, da der Mieter nicht verzogen sondern nur verreist war. Nach elf Tagen ohne Strom spielte sich im Kühlschrank natürlich allerhand ab.

Auf einen Schadenersatz im Sinne der Ersetzung des verkommenen Kühlschranks ließ sich das Gericht zwar nicht ein, allerdings musste die Hausverwaltung sowohl die Kosten für die verdorbenen Lebensmittel als auch für die Reinigung des Kühlschranks tragen. Weil diese noch zumutbar war und das Gerät noch intakt gewesen ist, muss es also nicht gänzlich ersetzt werden.

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