Gutachten erlaubt Laufzeitverlängerung ohne Bundesrat

Laufzeitverlängerung sorgt für Debatten

Der Streit um die Laufzeitverlängerungen der AKWs scheint kein Ende zu nehmen. Nach einem neuen Gutachten muss der Bundesrat die Laufzeitverlängerung nicht absegnen.

Könnte aus den hitzigen Debatten der Politiker Strom gewonnen werden, wären die deutschen Energieprobleme gelöst. Dem ist nicht so, also wird weiter darüber diskutiert, ob die Atomkraftwerke als Brückentechnologie noch weiter zum Einsatz kommen. Dabei werden sich die verantwortlichen Politiker anscheinend nicht einig. Der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz hat ein Gutachten angefertigt, dessen Ergebnis der schwarz-gelben Regierung in Berlin gefallen wird. Das Ergebnis des Dokuments besagt, dass „ein Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen werden kann“.

Als Begründung führt Scholz an, dass die Aufsichtstätigkeit der zuständigen Behörden sich durch eine Verlängerung der Laufzeiten nicht ändern würde. Damit geht Scholz auf Konfrontationskurs mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dieser hält eine Zustimmung des Bundesrates für erforderlich.

Ein Gutachten, welches von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) in Auftrag gegeben wurde kam allerdings zu dem Schluss, dass für längere Laufzeiten die Zustimmung des Bundesrats nötig sei. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sagt hingegen „Atomrecht ist Bundessache“ – eine Beteiligung der Bundesländer sei nicht nötig.

Auch in der Opposition sorgt das Thema für Brennstoff. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier droht mit Klage, sollte der Bundesrat umgangen werden. „Die Länder werden bei Verletzung ihrer Zustimmungsrechte den Rechtsweg beschreiten“, sagte er dem „Hamburger Abendblatt“. Zuvor schon hatten die Grünen in NRW mit einer Verfassungsklage gedroht.

Das Thema bleibt weiter heiß. Mit ein bisschen Glück wird die geplante Brennelementesteuer zumindest die Gerichtskosten wieder reinholen.

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