Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der Analyse

gero_luecking_lichtblick_2014_01Vor kurzem hat Gero Lücking, Vorstand für Energiewirtschaft beim unabhängigen Ökostrom-Anbieter Lichtblick, also ein ausgemachter Energieexperte, in einem Interview mit klimaretter.info eine Analyse zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geliefert. Was hat es gebracht, wo liegen Stärken und Schwächen und wer profitiert eigentlich von diesem Gesetz? Wir erklären hier, worin der Experte noch erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht und was seine Visionen für eine wirkungsvollere Novelle des Gesetzes gewesen wäre. Die Kernaussagen des Gespräches gibt es hier bei uns.

Gero Lücking hat vor kurzem seine Sicht der Dinge beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Besten gegeben. Das Gesetz ist mittlerweile nun schon 14 Jahre alt und wurde jüngst von der Bundesregierung überarbeitet. Für den Energieexperten liegt eine der größten Stärken des Gesetzes darin, dass die Idee der kostendeckenden Vergütung und einer bundesweit einheitlichen Umlage verwirklicht werden konnte. Potenziellen Investoren wurde mit der kostendeckenden Vergütung die Refinanzierung ihrer Investition in eine regenerative Erzeugungsanlage gesetzlich garantiert. Das machte am Anfang die Finanzierung sicher und damit einfach. Gerade in den Anfangsjahren war das wichtig, denn damals steckte die Technologie noch in den Kinderschuhen und brauchte eine sichere Finanzierung. Die zweite große Stärke des Gesetzes sieht der Experte in der bundesweit einheitlichen Umlage, welche das regionale Ungleichgewicht in den Strompreisen beseitigte. Damit konnten die Kosten für die Finanzierung der Energiewende gleichmäßig auf alle Stromkunden in Deutschland umgelegt werden.

Der größte Konstruktionsfehler bei diesem Gesetz und damit auch gleichzeitig die größte Schwäche war damals die Festlegung, definierte feste Vergütungen für einen Zeitraum von 20 Jahren zu zahlen. Damit wurde das ganze System gleich von Anfang an viel zu statisch ausgelegt. Laut der Expertenmeinung hätte es von Beginn an schon viel dynamischer gestaltet werden müssen. Im Detail bedeutet das: Wenn der technologische Fortschritt zu Kostensenkungen geführt hätte oder beispielsweise sehr gute Standorte mit viel niedrigeren Vergütungen oder kürzeren Vergütungszeiträumen ausgekommen wären, hätte das umgehend eine Reduktion der Vergütung oder einer Verkürzung des Ausschüttungszeitraums zur Folge haben müssen. Analog zur geltenden Überprüfung der Netzentgelte hätte man gleichzeitig auch ein jährliches Prüfverfahren für Festlegung die Höhe der Vergütungen einführen müssen. Damit hätte man dann, je nach den gegebenen Umständen, sowohl die Höhe der Vergütungen als auch den Ausschüttungszeitraum an den technischen Fortschritt anpassen können. Mitnahmeeffekte und Kostenexplosionen bei der EEG-Umlage hätten damit gepuffert werden können. Mit dem eingesparten Geld hätte man dann den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorantreiben können, denn mit dem Gesetz soll ja schließlich die Energiewende vorangetrieben werden und neue Technologien zur Marktreife entwickelt werden. Das Ziel darf es nicht sein, einzelne Investoren reich zu machen.

Bilder: © LichtBlick SE

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