EEG-Reform: Verbraucherschützer und die Solarbranche wollen klagen

Strompreise Strom als LuxusgutKaum hat das Bundeskabinett die neue EEG-Reform beschlossen (LINK), da gibt es auch schon ziemlich heftigen Gegenwind für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Co. Verbraucherschützer und die Solarbranche wollen vor dem Verfassungsgericht klagen, weil sie vermuten, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung durch die Ökostrom-Reform verletzt sein könnte. Ihre Vermutungen stützen diese Personen auf ein Rechtsgutachten, das jetzt in Berlin vorgestellt wurde. Was es mit der Klage auf sich hat, lest ihr hier.

Da hat man sich in Berlin gerade erst mit großem Einverständnis auf die EEG-Reform geeinigt, da gibt es auch schon die ersten Klage-Androhungen gegen die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Verbraucherschützer und die Solarbranche laufen Sturm gegen die überarbeitete Fassung und wollen im Extremfall sogar vor dem Verfassungsgericht klagen, wie die Münchener Abendzeitung berichtete. Dabei stützt man sich auf ein jetzt in Berlin präsentiertes Rechtsgutachten. Konkret sieht man darin den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundsatz der Gleichbehandlung gefährdet. Denn während für Solar-Eigenstrom künftig eine Abgabe von drei Cent je Kilowattstunde erhoben werden soll, soll die Abgabe bei neuen fossilen Kraftwerken, über die sich Industrieunternehmen mit Strom selbst versorgen, nur bei knapp einem Cent liegen.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, kritisierte: „Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten.“ Die Bundesregierung will mit der Novelle der wachsenden Eigenstromversorgung entgegenwirken. Bislang konnte man damit sparen, was aber leider auch bedeutete, dass immer weniger Verbraucher für die EEG-Umlage aufkommen mussten, weil sich ja eben der Kreis der Umlagezahler durch die wachsende Eigenstromversorgung verringert hatte. Nun sollen die Nutzer von großen Anlagen auf Mietshäusern und Anlagen über 10 Kilowatt Leistung mit an der EEG-Umlage beteiligt werden. Leute mit einer kleinen Solaranlage auf dem Dach, die weniger leistet, sollen aber weiterhin befreit bleiben. Aber auch schon hierin könnte ein großes Problem liegen, denn Mieter, die sich gern mit umweltfreundlichen Strom versorgen wollen, der mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ihres Mietshauses erzeugt wird, werden so abgestraft, indem sie die Abgabe zahlen müssen, während solvente Eigenheimbesitzer von der Abgabe auch weiterhin befreit bleiben. Kritik zur Novelle der EEG-Umlage kam selbstverständlich auch von der Opposition im Bundestag. So kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, dass die kleinen Leute wieder mal die Zeche zahlen müssten. Sie sagte in Richtung des ehemaligen Koalitionspartners: „Früher hätte so eine Regelung der SPD die Schamesröte ins Gesicht getrieben“.

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