EEG: Bundesregierung billigt die Ökostrom-Reform

windkraft-ablestockDie Bundesregierung hat heute die Ökostrom-Reform gebilligt und somit den Weg für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) freigemacht. Schon im August dieses Jahres soll die Reform von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in Kraft treten. Damit will man die Umlage auf den Ökostrom bis 2017 stabil halten. Das zeigt aber auch schon, dass dann wohl wieder nachgebessert werden muss, um die privaten Verbraucher und die Industrie nicht zu sehr durch immer weiter steigende Strompreise zu belasten. Alle Details zum Gesetzes-Entwurf und zur Einigung mit der EU gibt es hier.

Da hatte man sich mit der EU monatelang um die Ausnahmeregelungen für die deutsche Industrie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestritten und dann ging alles auf einmal ganz schnell. Zu schnell für die Novelle der Ökostrom-Reform, welche die Bundesregierung heute gebilligt hat. Denn weil man sich erst in der vergangenen Nacht mit der EU auf die letzten Details für die Industriestrom-Rabatte geeinigt hatte, wurden diese neu ausgehandelten Regelungen im Gesetzesentwurf erst einmal nicht berücksichtigt. Die EU billigt dem Bund nun offenbar nach Angaben aus Regierungs- und Industriekreisen noch Spielraum für Sonderregelungen für einzelne Branchen zu. Es wird wohl alles darauf hinauslaufen, dass die Bürger und die meisten Unternehmen in Deutschland die Rabatte der wenigen, energieintensiven Branchen auch weiter mitfinanzieren müssen. Klingt, als würde alles beim Alten bleiben, aber im Detail gibt es dennoch jede Menge Änderungen. So werden wohl von den rund 2.100 bislang befreiten Unternehmen gut 500 Firmen diesen Status verlieren. Somit kommen künftig nur noch etwa 1600 Unternehmen in den Genuss der Erleichterungen, die sich allein 2014 auf 5,1 Milliarden Euro belaufen werden. Diese Unternehmen stünden im internationalen Wettbewerb und hätten sehr hohe Energiekosten. Gabriel räumte laut n24.de ein: „Im Kern geht es um sehr, sehr viele Arbeitsplätze.“ Kritik kam von der EU, weil Deutschland mit seinem Vorgehen den Wettbewerb verzerre. Deutschland hatte als Argument die Gefährdung von 800.000 Arbeitsplätzen in der energieintensiven Industrie angeführt.

Eine Einigung könnte es auch bei den geforderten Rückzahlungen für die Jahre 2012 und 2013 geben. Laut der Rheinischen Post sagte Energiekommissar Günther Oettinger: „Es besteht eine realistische Chance, dass Rückforderungen nicht mehr Gegenstand der Entscheidungen werden.“ Was sich wohl nicht ändern wird, ist das Fördervolumen von 5,1 Milliarden Euro, denn auch wenn die Anzahl der geförderten Betriebe sinken wird, soll diese Summe auch nach der Reform gleich bleiben. „Es bleibt ungefähr bei der Größenordnung“, wie Gabriel ergänzte. Das ist auch der Grund dafür, warum sich für die Verbraucher wohl vorerst keine Entlastung ergeben dürfte. Derzeit zahlt ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden netto knapp 220 Euro Umlage zur Förderung von Solar-, Wind-, Wasser- und Biomasseenergie. Rund 45 Euro davon entfallen auf die Industrie-Rabatte. Um die Förderkosten trotzdem in einem vertretbaren Rahmen zu halten, soll der Ausbau der Windenergie an neuen Standorten auf 2.500 Megawatt im Jahr begrenzt werden, was rund 1.000 Windrädern entspricht. Bei den Offshore-Windparks sind bis 2020 Anlagen mit insgesamt 6.500 Megawatt geplant. Die Grenze für neue Biogasanlagen soll bei 100 Megawatt pro Jahr liegen. Das Gesetz muss nun noch den Bundestag passieren. Der Bundesrat hat dann maximal noch die Möglichkeit, die Einführung der Novelle zu verzögern. Verhindern kann sie die Länderkammer nicht mehr.

Bilder: © 2009 Ablestock / Jupiterimages

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