Hohe Stromkosten belasten Hartz-IV-Empfänger

Zwar wird die Miete der Hartz-IV-Empfänger durch das Amt übernommen, aber die Stromkosten müssen die Leistungsempfänger selbst begleichen und genau diese hohen Kosten für Strom belasten das sowieso schon knappe Budget der Meisten in letzter Zeit immer mehr. Der Regelsatz für diesen Posten reicht bei den aktuellen Strompreisen oft nicht mehr aus, wie jetzt ein Strompreisvergleich gezeigt hat. Aber dennoch ist die Lage nicht überall schlecht und nicht in jeder Region gleich.

Im Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger sind auch die Stromkosten enthalten, die von den Leistungsempfängern selbst beglichen werden müssen. Doch durch hohe Strompreise reicht dieser nicht aus, wie aktuelle Berechnungen ergeben haben. Die Betroffenen müssen rund ein Viertel mehr für Strom ausgeben, als sie vom Jobcenter dafür zur Verfügung gestellt bekommen. Am größten ist die Differenz zwischen den Zahlungen vom Amt und den Überweisungen an die Stromanbieter demnach in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung bekommt ein Alleinstehender pro Monat 33,77 Euro vom Amt überwiesen. Ein Vergleich von Check24.de hat aber ergeben, dass im Schnitt allerdings monatlich 42,74 Euro alleine für den Strom ausgegeben werden und somit für die anderen von diesem Geld zu deckenden Posten gar nichts mehr übrig bleiben kann. Die Differenz von rund neun Euro muss also an anderer Stelle eingespart werden, zum Beispiel bei Telekommunikation, Kleidung oder Nahrung.

Dennoch sieht die Entwicklung für 2016 im Vergleich zum Vorjahr in vielen Gebieten schon wesentlich besser aus. Denn zum einen ist der Regelsatz um fünf Euro angehoben wurden und zum anderen sind die Strompreise in manchen Gebieten 2016 auch gesunken. Am stärksten wirkte sich dieser sinkende Strompreis in Sachsen-Anhalt aus, wo mittlerweile bis zu 17 % weniger gezahlt werden müssen. Für die Stromkunden in Bremen ging der Preis hingegen um fast 30 % nach oben und dennoch kommen die Verbraucher hier immer noch am günstigsten weg. Auch für die Kunden in Hamburg und in Niedersachsen fällt der Aufschlag auf die Regelversorgung vergleichsweise überschaubar aus.

So richtig deftig wird es für Hartz-IV-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Fast 45 Euro pro Monat müssen in diesen beiden Bundesländern für Strom einkalkuliert werden. Übers Jahr gesehen müssen so 130 Euro mehr für Energie ausgegeben werden, als im Regelsatz vorgesehen. Auch in Rheinland-Pfalz müssen jährlich 108 Euro mehr gezahlt werden. Aber in diesen drei Ländern gibt es für die Stromverbraucher auch das größte Einsparpotential, denn in Thüringen und Sachsen etwa zahlt man beim günstigsten Anbieter rund 36 Euro für 1.500 Kilowattstunden, in Rheinland-Pfalz sind es sogar bloß 34 Euro. Wer also mit dem vorgegebenen Regelsatz auskommen will, der sollte stets die Strompreise vergleichen und ist leider auch zudem gezwungen, den Stromverbrauch auf ein Minimum zu reduzieren.

Bilder: © Images Money, Flickr

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