Sinkende Strompreise durch die neue EEG-Reform?

Sie ist schon 16 Jahre alt und so wurde die EEG-Reform nun vor kurzem wieder einmal einem Update unterzogen. Zum Jahreswechsel soll dann das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) in Kraft treten. Aber warum ist diese Reform überhaupt nötig und bringt sie dem Verbraucher sinkende Strompreise? Wir haben uns das Reformpapier einmal genauer angesehen und analysieren, was man davon erwarten kann.

Schon seit 16 Jahren gibt es nun das EEG-Gesetz. Zeit also für eine grundlegende EEG-Reform. Es wurde damals unter der Maßgabe aus der Taufe gehoben, die umweltfreundliche Energieerzeugung in Deutschland durch den Bau von Wind-, Solar-, Wasser-, Geothermie- oder Biomasseanlagen mit festen Zulagen zu fördern. Wer also eine Windkraftanlage, eine Photovoltaikanlage oder eine Anlage der anderen Energieformen erbaut hat, konnte sich später als Betreiber auf eine vom Staat festgelegte Förderung je erzeugter Kilowattstunde Strom freuen. Diese Einnahme war also sicher und sollte den Bau der Anlagen vorantreiben. Neben dem Geld bekamen die Anlagenbetreiber auch gleich noch so etwas wie eine Abnahmegarantie, denn die Netzbetreiber wurden per Gesetz dazu verpflichtet, den Ökostrom der Anlagenbetreiber zu kaufen und ihn vorrangig in das Stromnetz einzuspeisen. Da das natürlich auch Kosten verursacht, wurden auch die Stromverbraucher über die EEG-Umlage, deren Höhe sich auf jeder Stromrechnung wiederfindet, zur Kasse gebeten. Nur leider lief diese Umlage durch eine stärker als angenommen wachsende Anzahl an Anlagen und durch eine staatliche Verringerung der Einzahler mittels Industrierabatten in letzter Zeit immer mehr aus dem Ruder.

Mittlerweile wird ein Drittel des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien gewonnen. Das heißt neben vielen Anlagen eben auch, dass die Stromnetze auf diese hohe Energieleistung vorbereitet werden müssen. Der oft in Norddeutschland erzeugte Ökostrom muss schnell zu den großen Verbrauchern im Süden des Landes transportiert werden. Da die Netzkapazitäten dafür aber bislang noch nicht vorhanden sind und erst teuer geschaffen werden müssen, soll nun der Ausbau der Anlagen vorerst gebremst werden. Zusätzlich soll dadurch auch der stetige Anstieg der EEG-Umlage eingebremst werden. In Zukunft wird der Betrieb einer Ökostromanlage auch nicht mehr generell gestattet, sondern per Ausschreibung vergeben. Soll heißen, wer künftig das günstigste Angebot unterbreitet, bekommt den Zuschlag. Die neue EEG-Reform soll dann Anfang 2017 in Kraft treten.

Doch was bringt das nun für die Stromkunden? Allzu viel Hoffnung auf schnell und stark sinkende Strompreise sollte sich niemand machen, denn dafür hängen die Stromkosten einfach von zu vielen Faktoren ab. Da wären zum einen die Weltmarktpreise für Kohle, Öl und Gas. Dann gibt es noch die Kohlendioxid-Preise am Emissionshandelsmarkt und die Kosten für die Stromnetze, die von den Netzbetreibern auf die Kunden in Form der Netzentgelte umgelegt werden. Zudem macht der Anteil der EEG-Umlage lediglich 21 Prozent am Strompreis aus. Aber es gibt dennoch Hoffnung auf einen verlangsamten Anstieg der Umlage. Ein Sinken ist hingegen nach Ansicht von Experten nicht zu erwarten, denn die Förderung aller bereits bestehenden Anlagen gilt für jeweils 20 Jahre und kann nicht verändert werden. Auch der von der Bundesregierung geplante, milliardenschwere Netzausbau soll über die Umlage mit Kapital unterfüttert werden. Ein Grund zum Jubeln gibt es für Stromkunden also wohl auch nach der neuerlichen EEG-Reform nicht unbedingt.

Bilder: © Till Westermann, Flickr

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