RWE und Eon klagen weiter gegen Atomsteuer

Trotz des Dämpfers vom Finanzgericht Baden-Württemberg wollen Eon und RWE weiter gegen die Atomsteuer klagen.

Die Konzerne wollen erneut Rechtsmittel einlegen, wenn der Bund beim nächsten Brennelemente-Wechsel in einem ihrer Kernkraftwerke die Atomsteuer einziehen will. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Steuer für verfassungsgemäß erklärt. Geklagt hatte hier der Energiekonzern EnBW. Das Gericht erklärte, dass die erhobene Brennelementesteuer mit Grundgesetz und auch mit Europarecht vereinbar sei.

Wie eine Sprecherin von RWE mitteilte, werde man auch Steuerbescheid „erneut Widerspruch einlegen und die Aussetzung der Vollstreckung beantragen“. Das Unternehmen bleibe bei seiner Rechtsauffassung.

In Hamburg und München hatten die Finanzgerichte Zweifel daran geäußert, ob die Atomsteuer rechtens sei. Eon hatte in Hamburg geklagt, RWE in München. Beide Unternehmen hatten insgesamt 170 Millionen Euro an gezahlter Brennelementesteuer zurückerstattet bekommen. Allerdings steht in beiden Fällen noch die Revision vor dem Bundesfinanzhof in München an.

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