Urteil vom EuGH: Rechte der Stromkunden werden gestärkt

StromrechnungErhöhungen vom Gas- oder Strompreis sind immer ein großes Ärgernis. Laut einem Urteil vom EuGH (Europäischer Gerichtshof) sind jetzt die Rechte der Stromkunden gestärkt wurden. So kann ein Stromversorger nicht einfach die Preise erhöhen, ohne umfassend auf die Gründe dafür hingewiesen zu haben. Es reicht auch nicht, wenn der Versorger dem Verbraucher ein nachträgliches Kündigungsrecht einräumt. Die Richter haben jetzt festgestellt, dass die deutschen Preisvorschriften von 2005 bis 2008 gegen europäisches Recht. (Az: C-359/11 und C-400/11) verstoßen. Was das genau für die Stromkunden bedeutet, erklären wir hier.

Plant ein Energieversorger die Anhebung seiner Preise, so muss er die Verbraucher schon frühzeitig über die Gründe dafür informieren. Das geht jetzt aus einem Urteil des EuGH hervor, das die Rechte der Stromkunden stärkt. Früher galt: die Versorgungsbetriebe konnten die Strom- und Gaspreise teilweise einseitig ändern, ohne hierfür die Gründe detailliert angeben zu müssen. Das betraf meist sogenannte Tarifkunden. Dabei handelt es sich meist um langjährige Kunden mit eher geringem Verbrauch. Diesen wurde lediglich die Möglichkeit einer nachträglichen Kündigung ihres Vertrages eingeräumt. Um diesen Sachverhalt zu klären, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dem EuGH vor einiger Zeit zwei Fälle zur Klärung vorgelegt.

Wie die Luxemburger Richter nun in ihrem Urteil anmahnen, fordert das EU-Recht mehr Transparenz für die Kunden ein. Es räumt den Verbrauchern nicht nur das Recht ein, (nachträglich) zu kündigen, sondern auch gegen die Preiserhöhung zu klagen. Damit der Kunde aber diese Rechte überhaupt wahrnehmen kann und seine Entscheidung sachgerecht abwägen kann, muss er laut dem EuGH-Urteil „rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Änderung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden.“ Der EuGH hat die Fälle nun aber zur endgültigen Entscheidung wieder an den BGH zurückverwiesen. Die erste Konsequenz des Urteils vor dem Europäischen Gerichtshof dürfte allerdings sein, dass Kunden, die sich gegen die damaligen Preiserhöhungen zur Wehr gesetzt hatten, diese nun auch nicht zu begleichen brauchen. Eine zeitliche Begrenzung der rückwirkenden Auswirkungen des Urteils lehnte der EuGH ebenfalls ausdrücklich ab. Laut den Richtern sei nicht erkennbar, dass dies „die gesamte Branche der Strom- und Gasversorgung in Deutschland erschüttern“ werde.

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