EU-Kommission regelt Leerlaufverluste beim Strom

Nachdem bislang überwiegend viele theoretische Vorschläge zum Thema Stromsparen und Klimaschutz geäußert wurden, scheint es nun doch konkreter zu werden – die von der EU-Kommission beschlossene Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand“ von Büro- und Haushaltsgeräten sollen ab dem Jahr 2010 für die Elektrogeräte gültig sein, diese Regelung soll dann für alle 27 Mitgliedsstaaten gelten.

Man hofft, auf diese Weise bis zum Jahr 2020 rund 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr einsparen zu können. Durch diese Maßnahmen könnten die Verbraucher nicht nur Geld sparen, sondern auch dazu beitragen, dass rund 14 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) nicht in die Atmosphäre geblasen werden und auf etwa 9 Großkraftwerke mit 800 Megawatt Leistung verzichtet werden könnte.

Die Maßnahmen sehen unter anderem vor, dass Computer, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und weitere Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen dürfen – wenn die Geräte über eine Informationsanzeige verfügen, dürfen es auch zwei Watt sein. Nach drei Jahren ist dann eine Senkung der Grenzwerte auf die Hälfte vorgesehen.

Der derzeitige Leerlaufverlust in Deutschland beträgt nach Angaben des Umweltbundesamtes rund 22 Milliarden kWh pro Jahr, was ebenfalls jährlich Kosten in Höhe von mindestens vier Milliarden Euro verursacht – allein in Deutschland könnte die neue EU-Regelung eine Reduzierung des Stromverbauchs um rund sechs Milliarden kWh pro Jahr bewirken, was knapp vier Millionen Tonnen CO2 entspricht. Klingt gut.

Zemanta Pixie

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