Mehr Klarheit beim Ökostrom
Ökostrom, das klingt gut, beruhigt das „grüne Gewissen“. Zumal dann, wenn das Auto, das man(n), bzw. Frau fährt, noch als Schluckspecht daher kommt. Gut, wenn dann wenigstens der Stromverbrauch politisch korrekt und umweltbewusst grün ist:
Doch was ist „da drin, wo Ökostrom draufsteht“? Uns Laien fehlt hier oftmals der Überblick. Doch zum Glück gibt es Experten, wie das Umweltbundesamt, die diese Frage beantworten können. Dazu gibt es auch einen sogenannten Herkunftsnachweis für Strom aus erneuerbaren Energien. Der funktioniert laut UBA ähnlich wie eine Geburtsurkunde: „Herkunftsnachweise bescheinigen, wo und wie Strom aus erneuerbaren Energien produziert und eingespeist wurde. Für jede Megawattstunde erhält der Erzeuger genau einen Nachweis!“
Dieser Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Gleichzeitig sorgt dieses Dokument dafür, dass dieses Qualitätsmerkmal nur einmal verkauft werden kann: „Der Herkunftsnachweis hilft also den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien. Sie können sich für ihre produzierte und ins Netz eingespeiste Strommenge Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt ausstellen lassen, sofern der Strom nicht bereits über das EEG vergütet wird!“
Dabei müssen, wie das Umweltbundesamt erklärt, bestimmte Bedingungen an diese Herkunftsnachweise geknüpft. Natürlich muss der Strom aus erneuerbaren Energien, etwa Wasser, Wind, Sonne, Biomasse oder Geothermie, erzeugt sein. Zudem gelten weitere Bestimmungen: „So erhält beispielsweise ein Betreiber einer Wasserkraftanlage ohne EEG-Förderung Herkunftsnachweise für seine produzierte Strommenge, ein Besitzer einer Photovoltaik-Anlage, für die er eine Einspeisevergütung erhält, dagegen nicht!“ Würde dieser neben der EEG-Förderung nämlich zusätzlich Herkunftsnachweise erhalten, so verstieße dies gegen das „Doppelvermarktungsverbot“.
Dank Herkunftsnachweisen können sich die Verbraucher daher sicher sein, dass die Strommenge aus erneuerbaren Energien, die ein Energieversorger als Ökostrom liefert, auch tatsächlich erzeugt und an niemandem sonst verkauft wurde: „Bisher ließ sich dagegen nicht sicher ausschließen, dass der Stromerzeuger durch verschiedene Zertifikate dieselbe Menge „Ökostrom“ mehrfach vermarktet hat bzw. dieselbe Menge an Ökostrom in verschiedene Bilanzen eingeflossen ist!“
Doch wie viel Strom aus regenerativen Energiequellen gibt es derzeit überhaupt in Deutschland? Auch hier weiß das UBA die Antwort: „Die Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien betrug im Jahr 2011 etwa 123 Terawattstunden (TWh). Davon wurden ca. 91 TWh nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die restlichen 32 TWh wurden nicht nach dem EEG vergütet. Diese wird „direkt vermarktet“, das heißt, direkt vom Erzeuger am Strommarkt verkauft. Genau für diese Strommenge gibt es nun die Herkunftsnachweise!“
Letzte Kommentare
Null Sterne , weniger für eine Betrüger Firma . Ich habe eine Mahnung Bekomme
Vielen Dank für diesen Ratschlag. Es ist wahr, dass es schwierig ist, zu Weihna
[…] Erneuerbare Energie sind im Stromsektor längst angekommen, doch diese