Erneuter Hickhack um die Befreiungen von der EEG-Umlage!

Stromkosten ufern aus Energiearmut Nun ist es also amtlich: „EU strengt Verfahren gegen deutsche Strom-Rabatte an“, titelt stern.de und macht damit deutlich, dass die Befreiung zahlreicher Unternehmen von der EEG-Umlage so nicht „okay“ ist!
Die ist auch in anderen Medien immer wieder thematisiert worden. Zumal die Liste lang ist und deren Sinnhaftigkeit nicht immer ganz klar scheint. Denn gänzlich von der EEG-Umlage befreit sind auch Kohlegruben der Energiekonzerne RAG und Vattenfall, Schlachthöfe von Wiesenhof und anderen Geflügelmästern sowie Tierfutterfabriken, erklärt tagesschau.de unter Verweis auf den Spiegel.
Profiteure seien zudem regionale Wurst- und Käsehersteller, Schokoladenfabriken, Solar- und Bioenergiefirmen, der Erdölmulti Exxon und viele mehr. Ausnahmeregelungen, die die einen befürworten, andere jedoch für völlig verkehrt halten.
Pro und Contra
Bereits am 1. Dezember 2011 hatte sich daher der Bund der Energieverbraucher über die EEG-Befreiungen in Brüssel beschwert und eine sofortige Aussetzung bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens gefordert. Nun endlich habe die EU-Kommission reagiert und ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, zeigt man sich daher hier über die aktuelle Entwicklung sehr zufrieden. Ganz anders als in der saarländischen Staatskanzlei, wo Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer reichlich verschnupft reagiert hat.
Ja, die erste Frau im Lande habe  sich durchaus kritisch zum EU-Verfahren gegen Deutschland geäußert, bestätigt der Saarländische Rundfunk. Denn mögliche Nachzahlungsforderungen für Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit sind, seien, Kramp-Karrenbauer zu Folge, „eine reelle Gefahr für die industrielle Struktur!“
Es geht um die Ausnahmen an sich!
Wobei es Kritikern gar nicht um die Umlage per se geht. Denn die habe sich, wie auch der Bund der Energieverbraucher einräumt, in der Vergangenheit als wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung durchaus bewährt: „Gegenstand unserer Beschwerde ist lediglich die Befreiung von der EEG-Umlage für bestimmte Industriebetriebe in § 41 EEG!“
Diese Ausnahmen seien in der Tat eine rechtswidrige staatliche Beihilfe und verstießen gegen Artikel 107 (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Ein Verstoß, unter dem vor allem mittelständische Unternehmen und private Haushalte zu leiden haben. Denn die würden, weitgehend willkürlich und grundlos, mit ständig steigenden Strompreisen konfrontiert.
Wobei für den Bund der Energieverbraucher auch die viel zitierte „Wettbewerbslage“ kein Argument ist. Denn hier sei der Gesetzgeber einen eindeutigen Nachweis schuldig geblieben. Tatsache sei freilich, dass der Mittelstand und die Haushaltskunden dafür umso mehr zahlen – nämlich geschätzte 4 Milliarden Euro im Jahr 2014.
Das EEG nicht gefährden!
Dennoch stellt der Verein klar: „Unsere Beschwerde darf weder von der Kommission, noch von den Lobbygruppen, die seit langem gegen das EEG polemisieren, als Vorwand für einen Angriff auf das EEG missbraucht werden. Der Bund der Energieverbraucher will das EEG retten und nicht zerstören. Denn das hat sich hervorragend bewährt“, betont Dr. Aribert Peters.
Nun sei die neue Bundesregierung in der Pflicht, die EEG-Befreiungen gänzlich zu streichen oder zumindest drastisch zu reduzieren: „Denn diese Befreiungen sind ungerecht und ungerechtfertigt. Sie belasten Verbraucher und Mittelstand ohne zusätzlichen Fördereffekt für die Erneuerbaren!“
Dabei sieht Peters, im Gegensatz zu den Befürwortern, gerade durch die EEG-Umlage zahlreiche Arbeitsplätze – nämlich im Mittelstand -, in Gefahr. Ganz anders als Kramp-Karrenbauer, die sich auch in der Saarbrücker Zeitung für einen Verbleib der Befreiungen stark  gemacht hat.
Argumente, die dem SR zu Folge, auch in Brüssel durchaus gehört werden. Und so will die Welt  schon wissen, dass EU-Kommissar Günther Oettinger die Gemüter, quasi vorsorglich, beruhigt hat. Und damit auch die von einigen an die Wand gemalten Untergangsszenarien zu entkräften sucht. Denn eine Befreiung von der EEG-Umlage könne und werde es auch weiterhin geben, „freilich nur für Unternehmen, die sie auch wirklich nötig haben!“
Derweil rechnet sich der Bund der Energieverbraucher schon Vergünstigen bei der Stromrechnung für Haushalte und Mittelstand – nämlich nahezu zwei Cent je Kilowattstunde -, aus: „Für einen Durchschnittshaushalt sind das rund 70 Euro im Jahr!“
Man darf also gespannt sein, wie das Hickhack weiter- und letztendlich ausgeht!?

 

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