Bayrischer Textilunternehmer legt Verfassungsbeschwerde gegen EEG ein

Textilunternehmen_2014_01Ein bayrischer Textilunternehmer, der Veredler Drechsel aus Selb in Oberfranken, hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, und damit gegen das EEG, eingereicht. Dabei kann sich der Fabrikant auf die Unterstützung der gesamten Branche verlassen, wie der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie (t+m) jetzt durchblicken ließ. Dieser besonders stromintensiven Branche dürfte die EEG-Umlage schon lange ein Dorn im Auge sein. Schließlich stellen die Energiekosten in dieser Branche einen nicht unerheblichen Teil der Belastungen für die Unternehmer dar.

Der in Selb ansässige bayrische Textilunternehmer Drechsel hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe eingereicht. Der BGH hatte erst im Juli eine Klage des Unternehmens gegen die Zahlung der EEG-Umlage zurückgewiesen. Das geschah in dritter Instanz, so dass die Verfassungsbeschwerde für das Unternehmen jetzt eine letzte Chance ist, gegen das EEG vorzugehen. Unterstützung kommt dabei vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie (t+m).

In der Urteilsbegründung, die der BGH jetzt vor kurzem abgab, wurde die EEG-Umlage als nicht verfassungswidrig eingestuft, da sie nicht dem Staat, sondern den Energieunternehmen zugutekäme. Diese Sichtweise teilt der Unternehmer natürlich ganz und gar nicht, denn seiner Argumentation zufolge ist die Höhe der Abgaben ja gesetzlich festgelegt. So sind die Energieversorgungsunternehmen nach Ansicht des Unternehmers gezwungen, sich die Umlage von ihren Kunden wieder zu holen.

Ingeborg Neumann, Präsidentin des Gesamtverbandes, sagte laut textilwirtschaft.de: „Wir halten das EEG auch in der aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Erneuerbare Energie-Anlagen werden darin ausschließlich über den Strompreis finanziert.“ Für viele deutsche Textilunternehmer ist diese Umlage also ein ganz klarer Nachteil im internationalen Wettbewerb. Diese Art der Förderung der erneuerbaren Energien hält der Verband in der Sache für falsch und bezeichnet die EEG-Umlage als ungerecht. Der Fall wird jetzt wegen der eingereichten Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, von dem man wohl frühestens 2015 eine Entscheidung erwarten kann.

Bilder: © Peetje2, Flickr

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