Bedeuten vernetzte Stromzähler höher Strompreise für die Kunden?

Mittlerweile scheinen sie bei vielen Stromkunden genauso unbeliebt zu sein wie die GEZ oder der TÜV-Prüfer, der dem Auto auch bei der zweiten Vorführung die begehrte Plakette verweigert: Smart Meter, die den Stromverbrauch jederzeit mitloggen und an den Netzbetreiber übermitteln. Doch bedeuten vernetzte Stromzähler bald höhere Strompreise für die Kunden? Dieser Frage wollen wir hier vor der wohl endgültigen Entscheidung, die voraussichtlich in den nächsten vier Wochen von der Bundesregierung getroffen wird, auf den Grund gehen.

Für die Hersteller, Teile der Bundesregierung und auch für einige Stromkonzerne sind Smart Meter so etwas wie die neuen Heilsbringer, aber Stromkunden und auch Verbraucher- und Datenschützer sind jetzt keineswegs durchweg begeistert von den digitalen Stromzählern, die ihre Daten ständig an die Stromlieferanten übermitteln. Eine der Kernfragen neben den datenschutzrechtlichen Zweifeln ist: Bedeuten vernetzte Stromzähler höher Strompreise für die Kunden? Schon jetzt schätzen Verbraucherschützer die Kosten für den Einbau als viel zu hoch an und die sogenannten Verteilnetzbetreiber (VNB) wie Stadtwerke und Energiekonzerne haben Angst, dass ihre Kosten für Einbau und Betrieb der Geräte nicht gedeckt werden könnten und sie am Ende darauf sitzen bleiben.

Doch viel Zeit zum Protestieren bleibt nicht mehr, denn Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will über das Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende“ schon Ende April 2016 im Bundestag abstimmen lassen. Den Vorteil, den der Minister aus den Smart Metern ziehen will, kann man auf den ersten Blick erst einmal nachvollziehen. Durch die fortschreitende Energiewende kommt der Strom nicht mehr nur aus einigen Großkraftwerken, sondern auch heute schon von 1,6 Millionen Kleinerzeugern, die den Strom aus der Kraft der Sonne, des Windes, des Wassers u.ä. gewinnen. Mittels intelligenter Stromzähler und deren Vernetzung, dem Smart Grid, soll der Fluss der Elektronen punktgenau gesteuert werden. Dafür ist es wichtig, nicht nur zu wissen, wie viel Strom denn gerade zum Zeitpunkt x erzeugt wird, sondern auch, wie viel genau dann verbraucht wird.

Diesem Ziel mag in der Strombranche wohl keiner widersprechen, doch vielen stößt der Weg auf, über den diese Zielvorgabe erreicht werden soll und auch die Betreiber des regionalen Stromnetzes sowie die Verbraucherschützer sind über die Novelle nicht sonderlich glücklich. Viele bemängeln, dass die schrittweise Einführung der Messgeräte bis zum Jahr 2020 mit zu hohen Kosten verbunden ist und Einige sehen dahinter sogar schon ein „Hilfsprogramm für Zählerhersteller“. Ganz zu schweigen von der nicht zu 100 % gegebenen Datensicherheit. Die Stromnetzbetreiber zweifeln, dass die von der Regierung für den Zählereinbau kalkulierten Kosten zu gering sein könnten und so die verbrauchsabhängigen Preisobergrenzen für den Einbau intelligenter Messsysteme nicht gehalten werden könnten. Diese Kosten liegen bei einem Jahresverbrauch unter 2.000 kWh bei 23 Euro im Jahr, bei einem Verbrauch zwischen 2.000 und 3.000 kWh bei 30 Euro pro Jahr, bei einem Verbrauch zwischen 3.000 und 4.000 kWh bei 40 Euro und einem Verbrauch von 4.000 bis 6.000 kWh bei 60 Euro. Alle Haushalte, die sowieso jährlich mehr als 6.000 kWh verbrauchen, müssen ab 2020 verpflichtend mit dem neuen System ausgestattet werden. Und diese Systemkosten dürften die Stromrechnung auf jeden Fall in die Höhe klettern lassen.

Diese von der Regierung angesetzten preislichen Obergrenzen sind nach Ansicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gleich aus zwei Gründen nicht ausreichend: Zum einen soll die Bundesregierung bei den Preisempfehlungen einer Wirtschaftlichkeitsstudie aus den Nettoangaben Bruttopreise gemacht haben und zum anderen soll der Umfang der Leistungen, welche die Stromversorger erbringen müssten, im Vergleich zur Studie erhöht worden sein. Dazu sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Die für das Kundengeschäft vorgesehenen Preisobergrenzen decken nicht die Kosten für den Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme.“ Die Sorge der Betreiber läuft eben vor allem darauf hinaus, auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben. Der designierte RWE-Vorstandsvorsitzende Rolf Martin Schmitz ging sogar so weit, dass er von einer „Zwangsbeglückung“ der Verbraucher sprach und zudem ergänzte: „Wir sehen zudem auch keinen größeren volkswirtschaftlichen Nutzen in der Maßnahme.“ Der Grünen-Politiker Oliver Krischer sagte während einer ersten Debatte im Bundestag: „Sie können den Verbrauchern einfach keinen Benefit anbieten, weil es überhaupt keine lastabhängigen Tarife gibt, von denen die Verbraucher einen Nutzen hätten.“ Ende April entscheidet sich dann, ob Smart Meter in deutschen Haushalten Einzug halten werden.

Bilder: © Miss Efficiency, Flickr

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