Neuer EEG-Ausgleichsmechanismus vom Bundeskabinett beschlossen

307482_r_k_b_by_kurt-f-domnik_pixeliodeVor allem kleinere Unternehmen profitieren von dem neuen Ausgleichsmechanismus, den das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat. Nach der neuen Regelung sollen vor allem die Umlagen für Strom aus erneuerbaren Energien nicht mehr anhand von Prognosen errechnet werden, was gerade bei kleineren Unternehmen zu deutlichen finanziellen Einsparungen führen dürfte.
Die Neuregelung soll vor allem Veränderungen im Bereich der Abrechnung enthalten, welche hiernach künftig über die Leipziger Strombörse EEX abgewickelt werden soll. Bisher bestand hierzu ein kompliziertes Verfahren welches im Zusammenhang mit der Abnahmepflicht für Ökostrom zu erheblichen finanziellen Verlusten für kleinere Betriebe geführt hatte. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt nach Angaben eines Sprechers den Beschluss des Bundeskabinetts, da dieser zahlreiche Erleichterungen mit sich bringe.
Für Besitzer der Erneuerbaren Energien Anlagen ergeben sich aus dem Beschluss jedoch keinerlei Änderungen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Einsparungen, welche wohl im dreistelligen Millionen Bereich liegen dürften nun direkt an die Verbraucher weitergegeben werden, um den stetig steigenden Strompreisen etwas Einhalt zu gebieten. Der neue Ausgleichsmechanismus ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann muss noch der Bundestag darüber entscheiden. Dies soll Angaben zu Folge allerdings noch vor der diesjährigen Sommerpause geschehen. Bei einer positiven Entscheidung aus dem Bundestag könnte die Neuregelung dann bereits Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.

1 Kommentar

  1. Ernst Metzler -  21. September 2010 - 08:59 1264

    EEG-Ausgleichsmechanismus
    Vergleich EEG-Umlage neues und altes Verfahren

    Uns interessiert, ob es Berechnungen gibt, welchen Betrag je kWh die EEG-Umlage nach altem Berechnungsverfahren für das Jahr 2010 erreicht hätte, wenn diese Verordnung so in Kraft geblieben wäre. Nach dem neuen Ausgleichsmechanismus werden ja bekanntlich im Jahr 2010 2,047 Ct./kWh berechnet.

    Geprüft werden soll also, ob die aktuelle Erhöhung in 2010 ausschließlich durch die größere Anschlussleistung an erneuerbaren Energien begründet ist oder ob es auch eine Erhöhung aufgrund des Wechsels im Ausgleichsverfahren gibt. Entsprechende Berechnungen wären uns sehr hilfreich.

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