Neuer EEG-Ausgleichsmechanismus vom Bundeskabinett beschlossen

307482_r_k_b_by_kurt-f-domnik_pixeliodeVor allem kleinere Unternehmen profitieren von dem neuen Ausgleichsmechanismus, den das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat. Nach der neuen Regelung sollen vor allem die Umlagen für Strom aus erneuerbaren Energien nicht mehr anhand von Prognosen errechnet werden, was gerade bei kleineren Unternehmen zu deutlichen finanziellen Einsparungen führen dürfte.
Die Neuregelung soll vor allem Veränderungen im Bereich der Abrechnung enthalten, welche hiernach künftig über die Leipziger Strombörse EEX abgewickelt werden soll. Bisher bestand hierzu ein kompliziertes Verfahren welches im Zusammenhang mit der Abnahmepflicht für Ökostrom zu erheblichen finanziellen Verlusten für kleinere Betriebe geführt hatte. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt nach Angaben eines Sprechers den Beschluss des Bundeskabinetts, da dieser zahlreiche Erleichterungen mit sich bringe.
Für Besitzer der Erneuerbaren Energien Anlagen ergeben sich aus dem Beschluss jedoch keinerlei Änderungen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Einsparungen, welche wohl im dreistelligen Millionen Bereich liegen dürften nun direkt an die Verbraucher weitergegeben werden, um den stetig steigenden Strompreisen etwas Einhalt zu gebieten. Der neue Ausgleichsmechanismus ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann muss noch der Bundestag darüber entscheiden. Dies soll Angaben zu Folge allerdings noch vor der diesjährigen Sommerpause geschehen. Bei einer positiven Entscheidung aus dem Bundestag könnte die Neuregelung dann bereits Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.

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